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Bayerische Dürrehilfe: Jetzt Anträge stellen

Dürregeschädigte Betriebe, die Raufutterfresser halten, können für den Zukauf von Grundfutter ab sofort Gelder aus dem Hilfsprogramm „Bayerische Dürrehilfe“ beantragen. Die Anträge für die Hilfsgelder können ab sofort bis zum 15. November bei den örtlich zuständigen Landwirtschaftsämtern gestellt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Dürregeschädigte Betriebe, die Raufutterfresser halten, können für den Zukauf von Grundfutter ab sofort Gelder aus dem Hilfsprogramm „Bayerische Dürrehilfe“ beantragen. Darauf hat heute Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hingewiesen. Die Anträge für die Hilfsgelder können ab sofort bis zum 15. November bei den örtlich zuständigen Landwirtschaftsämtern gestellt werden.


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Geschädigte Betriebe in den Landkreisen Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding, Mühldorf am Inn, Altötting und nördlich dieser Landkreise müssen zusammen mit dem Antrag die Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise einreichen. Der erforderliche einzelbetriebliche Rückgang des Naturalertrags um mindestens 30 % gilt hier als erbracht. Betriebe aus dem südlichen Teil Bayerns können ebenfalls Hilfsgelder erhalten, soweit der Rückgang im Einzelfall nachgewiesen wird.


Bezuschusst werden bis zu 50 % der ab 1. August 2018 getätigten Nettoausgaben für den Zukauf von Grundfuttermitteln. Förderfähig sind Kaufpreis und Transportkosten des Grundfutters für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres. Dabei gilt eine Obergrenze von 2 RGV je ha Hauptfutterfläche. Der Selbstbehalt je Betrieb beträgt 500 €.


Die Auszahlung soll der Ministerin zufolge noch in diesem Jahr erfolgen. Maximal gibt es 50 000 €. Der Freistaat stellt hierfür insgesamt rund 20 Mio. € Landesmittel bereit. Die Antragsunterlagen sowie detaillierte Informationen zu den Bayerischen Dürrehilfen gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser. Dort findet sich auch eine Karte der Regionen, in denen der Nachweis für den Ertragsrückgang als erbracht gilt.

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