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Bayerische Investitionsförderung mit drei Antragsrunden 2018

Für die beiden Programme der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung (DIV) in Bayern, wird es im kommenden Jahr drei Antragsrunden geben. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner jetzt festgelegt.

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Für die beiden Programme der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung (DIV) in Bayern, wird es im kommenden Jahr drei Antragsrunden geben. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner jetzt festgelegt.


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Die jeweiligen Endtermine, zu denen Förderanträge vollständig bei der Landwirtschaftsverwaltung vorliegen müssen, sind der 2. Februar, der 1. Juni sowie der 31. Oktober 2018. „Mit der unveränderten Fortführung unserer Investitionsförderung und der frühzeitigen Festlegung der Termine geben wir den Betrieben Planungssicherheit“, sagte Brunner. Denn damit könnten die Landwirte bereits jetzt Anträge für die erste Runde vorbereiten und bei ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt einreichen. Auch wenn die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht exakt feststeht, so wird sie sich am Niveau dieses Jahres orientieren. Heuer standen für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung insgesamt 51 Millionen Euro zur Verfügung.


Der Betrag reichte in diesem Jahr aus, bei der einzigen Antragsrunde alle förderfähigen Anträge zu berücksichtigen, die die Mindestpunktzahl erreicht oder überschritten haben. Beim AFP waren es 224 Anträge, in der Diversifizierungsförderung 65. Schwerpunkt der bewilligten Vorhaben war zu fast 60 Prozent die Milchviehhaltung. Davon waren wiederum zu 75 Prozent Betriebe, die von der Anbinde- zur Laufstallhaltung umstellen. „Das zeigt, dass wir den Anforderungen der Gesellschaft Rechnung tragen und dabei auch deutliche Fortschritte machen“, so Brunner.


Ein mit 31 Anträgen recht reges Interesse gab es heuer auch bei der Geflügelhaltung. Knapp 80 Prozent aller AFP-Antragsteller werden während der Bauphase von einem zugelassenen Betreuer fachlich unterstützt. Bei der Diversifizierung lassen sich rund zwei Drittel der Antragsteller durch einen Externen betreuen. Mit knapp 60 Prozent entfällt hier der Löwenanteil der Förderung auf Investitionen in der Gästebeherbergung, gefolgt von Vorhaben in der Direktvermarktung/Gastronomie und in der Pensionstierhaltung. Insgesamt wurden 2017 mehr als doppelt so viele Anträge auf Diversifizierungsförderung bewilligt wie im Jahr zuvor.

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