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Kombinationshaltung

Bayerische Milchbranche definiert Kombinationshaltung

Die Vertreter der bayerischen Molkereien und der Landwirtschaft haben sich auf eine konkrete Definition der Kombinationshaltung geeinigt, um einen Strukturbruch abzuwenden.

Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Milchkühe an mindestens 120 Tagen im Jahr Bewegung haben, soll diese Haltungsform künftig in Bayern als Kombinationshaltung gelten. Wenn Betriebe in ihrem Anbindestall besondere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls nachweisen können, reichen 90 Tage Bewegung im Jahr aus.

Das sind die zentralen Elemente der neuen Definition der Kombinationshaltung, die heute gemeinsam von der bayerischen Molkereiwirtschaft und Vertretern der Landwirtschaft nach langen Debatten vorgelegt wurde.

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Damit sollen die vielen kleineren Milchviehbetriebe in Bayern, die ihre Tiere in ganzjähriger Anbindung halten, auf ihrem Weg in zukunftsfähigere Haltungsformen begleitet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Milch.Bayern e.V. Unterstützung erhalten sie dabei von Agrarministerin Michaela Kaniber.

Katalog mit Tierwohlmaßnahmen

Mit "Bewegung" sind nach der neuen Definition ein Laufhof, Weide oder Buchten, in denen sich die Tiere frei bewegen können (z.B. Abkalbe- oder Trockensteherbuchten), gemeint. Wer seinen Stall verbessern möchte, damit auch nur 90 Tage Bewegung anerkannt werden, muss mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Platzangebots (insbesondere Standlänge und -breite) sowie weitere das Tierwohl fördernde Rahmenbedingungen im Stall (Tränke, Licht, Luft etc.) umsetzen. Der Katalog mit diesen zusätzlichen Tierwohlmaßnahmen wurde zusammen mit der Landesanstalt für Landwirtschaft entwickelt.

Förderung muss ausgebaut werden

Die im Milch.Bayern e.V. vertretenden Verbände wie BBV, Genossenschaftsverband, BDM, VBPM, Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter und VMB baten das bayerische Landwirtschaftsministerium darum, die staatliche Förderung und Beratung der Betriebe konsequent fortzuführen und noch auszubauen. Ziel müsse sein, möglichst vielen Betrieben den Umstieg in die Kombinations- oder Laufstallhaltung zu ermöglichen und auf eine nachhaltige, wirtschaftliche Entwicklung hinzuwirken, heißt es in der Pressemitteilung.

Darüber hinaus sei es sehr wichtig, dass veränderungswilligen Betrieben - beispielsweise bei notwendigen baurechtlichen Genehmigungen innerorts - keine Steine in den Weg gelegt würden. Alle zusammen seien zudem gefordert, sich auch um die Betriebe zu kümmern, denen Weiterentwicklungsmöglichkeiten verwehrt seien.

Ludwig Huber (Vorstand milch.bayern, Bayerischer Genossenschaftsverband, Bereichsleiter Beratung, Ware und Dienstleistung), Andreas Steidele (Vertreter des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter im Beirat von milch.bayern), Christian Schramm (Vorstand milch.bayern, Vorsitzender Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter in Bayern e.V.), Staatsministerin Michaela Kaniber, Susanne Glasmann (Vorsitzende milch.bayern, Geschäftsführerin Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V.), Wolfgang Scholz (Vertreter des Bayerischen Bauernverbands im Beirat von milch.bayern, Vorsitzender Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.), Isabella Timm-Guri (Direktorin im BBV, Fachbereich Erzeugung und Vermarktung), Hans-Jürgen Seufferlein (Vertreter des BBV im Beirat von milch.bayern, Geschäftsführer Verband der Milcherzeuger Bayern e.V.)

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