Der bayerische Ministerrat hat am Dienstag die neue Biotopverordnung verabschiedet. Darin ist unter anderem geregelt, welche Streuobstwiesen unter den besonderen Schutz des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" fallen, das der Freistaat im vergangenen Jahr ohne Änderungen zum Gesetz gemacht hatte.
Viele Landwirte hatten von Anfang an befürchtet, dass sich die Bewirtschaftung ihrer Streuobstwiesen nicht mehr lohnt, wenn diese zum Biotop werden. Streuobstwiesen zu verlieren wäre aber kontraproduktiv für den Artenschutz, so ihre Warnung.
Biotop ab 1,80 Meter Höhe
Nun regelt Bayerns Regierung, dass dafür mindestens 75 % der Bäume ihren Kronenansatz in mindestens 1,80 Metern Höhe haben müssen.
Als "Schlag ins Gesicht" wertet dies der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV). Die Staatsregierung sei bei der Umsetzung des Volksbegehrens zahlreiche positive Schritte gegangen, meint LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer. Bei diesem "ersten Stresstest" sei sie aber "krachend gescheitert".
LBV klagt
Schäffer zitiert die Streuobst-Förderkriterien, in denen Bayern von einem Kronenansatz in Höhe von nur 1,60 oder 1,40 Meter ausgehe. Mit der Anhebung auf 1,80 Meter würden fast allen Streuobstwiesen und -weiden dieser Schutz verwehrt. "Der LBV wird dies nicht hinnehmen und deshalb gegen die Aushebelung des im Volksbegehren vorgesehenen Schutzes von Streuobstwiesen klagen", kündigt Schäffer an.
Mortler: "Staat ist nicht der bessere Landwirt"
Dagegen hält Marlene Mortler, Europaabgeordnete und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der CSU.
Die neue Biotop-Verordnung sei ein fairer Kompromiss zwischen der Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden. "Letztere sollten sich also überlegen, ob sie diesen praxistauglichen Mittelweg mit einer Klage aufs Spiel setzen wollen", mahnt Mortler. Der Staat sei weder der bessere Erzieher noch der bessere Landwirt.