Landwirte in Bayern können auf Initiative von Agrarministerin Michaela Kaniber nun auch für nichtlandwirtschaftliche Unternehmenszweige, z. B. Urlaub auf dem Bauernhof oder Angebote zur Gemeinschaftsverpflegung, Unterstützung im Rahmen der „Bayerischen Soforthilfe Corona“ beantragen.
Die Anträge sind bei der jeweiligen Bezirksregierung zu stellen. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten 5 000 € Zuschuss, Betriebe bis zu zehn Beschäftigte 7 500 €, vorausgesetzt, die Voraussetzungen liegen vor.
Diese Betriebszweige erleiden zurzeit riesige Umsatzeinbußen. Weil Urlaubshöfe keine Gäste mehr beherbergen dürfen oder Direktvermarkter und Caterer Kitas und Schulen nicht mehr beliefern können, drohen erhebliche Liquiditätsengpässe.
Darüber hinaus steht die „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ der Bundesregierung landwirtschaftlichen Betrieben in allen Bundesländern offen. Damit gibt es für coronabedingte Liquiditätsengpässe in der Landwirtschaft neben den Krediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank die Soforthilfen des Bundes: bei bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9 000 € und bei bis zu zehn Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente) bis zu 15 000 € Zuschuss.
Ab wann hierfür die Antragstellung startet, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Diese Meldung stammt aus der April-Ausgabe von Südplus, die nächste Woche erscheint.
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Landwirte in Bayern können auf Initiative von Agrarministerin Michaela Kaniber nun auch für nichtlandwirtschaftliche Unternehmenszweige, z. B. Urlaub auf dem Bauernhof oder Angebote zur Gemeinschaftsverpflegung, Unterstützung im Rahmen der „Bayerischen Soforthilfe Corona“ beantragen.
Die Anträge sind bei der jeweiligen Bezirksregierung zu stellen. Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten 5 000 € Zuschuss, Betriebe bis zu zehn Beschäftigte 7 500 €, vorausgesetzt, die Voraussetzungen liegen vor.
Diese Betriebszweige erleiden zurzeit riesige Umsatzeinbußen. Weil Urlaubshöfe keine Gäste mehr beherbergen dürfen oder Direktvermarkter und Caterer Kitas und Schulen nicht mehr beliefern können, drohen erhebliche Liquiditätsengpässe.
Darüber hinaus steht die „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ der Bundesregierung landwirtschaftlichen Betrieben in allen Bundesländern offen. Damit gibt es für coronabedingte Liquiditätsengpässe in der Landwirtschaft neben den Krediten der Landwirtschaftlichen Rentenbank die Soforthilfen des Bundes: bei bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9 000 € und bei bis zu zehn Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente) bis zu 15 000 € Zuschuss.
Ab wann hierfür die Antragstellung startet, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Diese Meldung stammt aus der April-Ausgabe von Südplus, die nächste Woche erscheint.