Der Besamungsverein Neustadt/Aisch (BVN) führt wieder Besamungskurse mit praktischen Übungen am Tier für Eigenbestandsbesamer und Besamungstechniker durch. Die Anzeige der Kurse des BVN wurde nun von der zuständigen Bezirksregierung bestätigt. Für den leitenden Tierarzt des BVN ist das Thema allerdings trotzdem noch nicht abgeschlossen.
Der Besamungsverein Neustadt/Aisch (BVN) darf nach mehreren Monaten Unterbrechung wieder Besamungskurse mit praktischen Übungen am Tier für Eigenbestandsbesamer und Besamungstechniker durchführen.
Das teilte Dr. Claus Leiding auf Anfrage von Südplus mit. Seit März lagen diese Kurse auf Eis, weil die zuständige Bezirksregierung in Unterfranken die Anzeige der Kurse als anzeigepflichtigen Tierversuch bisher nicht bestätigt hatte.
Bei den Besamungskursen handelt es sich laut Tierschutzgesetz um ein Ausbildungsprojekt. Danach sind sie als sogenannter anzeigepflichtiger Tierversuch bei der zuständigen Regierung anzuzeigen. Seit 2013 müssen bei einer solchen Anzeige ausführliche Angaben gemacht werden.
Tierschutzbeauftragten benennen
Die Anzeige der Kurse des BVN wurde nun von der zuständigen Bezirksregierung bestätigt. Es würden keine Einwände gegen die Durchführung der Kurse bestehen, teilt die Regierung auf Anfrage mit. Nachweisen müssen Anbieter von Eigenbestandsbesamerkursen in Bayern zum Beispiel einen Tierschutzbeauftragten sowie eine geeignete Örtlichkeit für die Kurse. Außerdem müssen sie sich dazu verpflichten, die Übungen bei Unregelmäßigkeiten abzubrechen. Bisher sei in Oberbayern eine derartige Anzeige für einen anzeigepflichtigen Tierversuch bestätigt worden, eine weitere sei in Bearbeitung. In Unterfranken habe man bisher nur eine Anzeige eingereicht und bestätigt. Die Bewilligung gilt jetzt für die nächsten fünf Jahre.
Gespräche laufen weiter
Diese Auflagen habe man erfüllt, die ersten Kurse laufen laut Dr. Leiding bereits. Für den leitenden Tierarzt des BVN ist das Thema allerdings trotzdem noch nicht abgeschlossen: "Wir akzeptieren zunächst die Einschätzung der Kurse als anzeigepflichtigen Tierversuch, führen aber auf politischer Ebene weiter Gespräche, um zu erreichen, dass die Besamung gemäß EU-Recht als Routineverfahren des Landwirts eingestuft und daher von der Versuchstierverordnung ausgenommen wird."
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Der Besamungsverein Neustadt/Aisch (BVN) darf nach mehreren Monaten Unterbrechung wieder Besamungskurse mit praktischen Übungen am Tier für Eigenbestandsbesamer und Besamungstechniker durchführen.
Das teilte Dr. Claus Leiding auf Anfrage von Südplus mit. Seit März lagen diese Kurse auf Eis, weil die zuständige Bezirksregierung in Unterfranken die Anzeige der Kurse als anzeigepflichtigen Tierversuch bisher nicht bestätigt hatte.
Bei den Besamungskursen handelt es sich laut Tierschutzgesetz um ein Ausbildungsprojekt. Danach sind sie als sogenannter anzeigepflichtiger Tierversuch bei der zuständigen Regierung anzuzeigen. Seit 2013 müssen bei einer solchen Anzeige ausführliche Angaben gemacht werden.
Tierschutzbeauftragten benennen
Die Anzeige der Kurse des BVN wurde nun von der zuständigen Bezirksregierung bestätigt. Es würden keine Einwände gegen die Durchführung der Kurse bestehen, teilt die Regierung auf Anfrage mit. Nachweisen müssen Anbieter von Eigenbestandsbesamerkursen in Bayern zum Beispiel einen Tierschutzbeauftragten sowie eine geeignete Örtlichkeit für die Kurse. Außerdem müssen sie sich dazu verpflichten, die Übungen bei Unregelmäßigkeiten abzubrechen. Bisher sei in Oberbayern eine derartige Anzeige für einen anzeigepflichtigen Tierversuch bestätigt worden, eine weitere sei in Bearbeitung. In Unterfranken habe man bisher nur eine Anzeige eingereicht und bestätigt. Die Bewilligung gilt jetzt für die nächsten fünf Jahre.
Gespräche laufen weiter
Diese Auflagen habe man erfüllt, die ersten Kurse laufen laut Dr. Leiding bereits. Für den leitenden Tierarzt des BVN ist das Thema allerdings trotzdem noch nicht abgeschlossen: "Wir akzeptieren zunächst die Einschätzung der Kurse als anzeigepflichtigen Tierversuch, führen aber auf politischer Ebene weiter Gespräche, um zu erreichen, dass die Besamung gemäß EU-Recht als Routineverfahren des Landwirts eingestuft und daher von der Versuchstierverordnung ausgenommen wird."