Mit der Definition der Kombinationshaltung haben das Landwirtschaftsministerium, die Molkereien und der Bauernverband in Bayern den Anbindehaltern kürzlich eine kostengünstigere Entwicklungsperspektive aufgezeigt. Doch Milchviehhalter im Freistaat, die in die Kombihaltung oder in einen Laufstall investieren wollen, scheitern häufig an der Umsetzung.
Berater nennen dafür diese Gründe: Für den Bau von Güllegruben und Fahrsilos gebe es immer noch keine praktikablen Vorgaben. Einzelne Landratsämter genehmigten grundsätzlich keine Anlagen mehr.
Wer einen Laufhof bauen will, bekomme diesen wegen der zu geringen Abstandsflächen zur nächsten Wohnbebauung oft nicht genehmigt. Für einfache Umbaumaßnahmen gebe es zurzeit keine Fördermöglichkeiten. Und für den Laufstallbau sei die Förderobergrenze im AFP zu niedrig.
Laut Landwirtschaftsministerium gebe es aktuell „auffallend wenig Bauanträge für Rinderställe“. Häufiges Problem seien die gegenüber früher deutlich höheren Mindestabstände zwischen Ställen und Häusern. Den Vorschlag der Bayern MeG, eine Clearingstelle beim Ministerium einzurichten, wenn es bei der Genehmigung klemmt, werde man prüfen.
Diese Meldung stammt aus der Südplus 8/2019. Jetzt testen.