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Bayern fordert Nachweise für Tierexporte

Aus Bayern sollen in Zukunft Tiere in bestimmte Drittstaaten nur noch transportiert werden, wenn nachgewiesen wird, dass auf der gesamten Transportroute die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Der zuständige Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber richtet eine zentrale Stelle für ganz Bayern ein, die Informationen zu Transportrouten bündelt und den Veterinärämtern einheitliche Empfehlungen gibt. Daneben soll diese Dachstelle „Export“ auch die Haltungs- und Schlachtbedingungen in den Drittstaaten aufmerksam beobachten, die mit Tierschutzverstößen in Zusammenhang gebracht werden.

„Unsere Amtstierärzte brauchen handfeste Kriterien, ob Transportrouten in Transit- und Zielländern außerhalb der EU diese Bedingung erfüllen“, so der Minister. Transportrouten ohne durchgehend belegbare Versorgungsmöglichkeiten seien künftig tabu. Transportplanungen, Adressen und Navigationsdaten müssten plausibel und nachprüfbar sein. Nur dann könnten Tier-Exporte genehmigt werden.

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Zentrale Infos für alle Veterinärämter

Die bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angesiedelte Informationsstelle soll für alle bayerischen Veterinärämter eine zentrale Datenbank aufbauen, um die Transportprüfungen durch die Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Gesammelt werden sollen etwa gesicherte und nachvollziehbare Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritischen Drittstaaten.

In Bayern sollen künftig alle von Exporteuren angegebenen Abladeorte in Drittstaaten konsequent überprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden. Vor allem für die Transportstrecke in die zentralasiatischen Staaten seien nach den dem Umweltministerium vorliegenden Erkenntnissen in Russland östlich von Moskau ausreichende Versorgungsmöglichkeiten der Tiere bisher nicht belegt.

Die Genehmigung von Tiertransporten sei stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, betont das bayerische Umweltministerium, das für die Behörden vor Ort entsprechende Vollzugshinweise erarbeitet hat. Grundsätzlich seien die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen.

17 Staaten auf der Negativliste

Unterdessen hat das bayerische Umweltministerium eine Liste von 17 Staaten erarbeiten lassen, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass die deutschen Tierschutzstandards durchgehend beim Transport bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden.

Die Liste umfasst derzeit Transporte in folgende Staaten: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan.

"In diese Staaten dürfen die Veterinärbehörden nur noch dann Exportgenehmigungen erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass auf den entsprechenden Transportrouten alle tierschutzrelevanten Vorgaben erfüllt werden", erläutert Ministeriumssprecher Dr. Thomas Marzahn auf Nachfrage von top agrar-Südplus

Bayern dringt darüber hinaus auf eine bundeseinheitliche Lösung. „Zusammen mit dem Bund werden wir klären, ob in diese Drittstaaten überhaupt noch Tiertransporte stattfinden sollen", so Glauber. Da nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig die Ausstellung von tierseuchenrechtlichen Vorzeugnissen unabhängig von der tierschutzrechtlichen Situation beim Transport in bestimmte Drittländer zu sehen ist und nicht aufgrund tierschutzrechtlicher Bedenken verweigert werden kann, sei eine bundeseinheitliche Lösung an dieser Stelle umso wichtiger. Deshalb soll es laut Glauber zum Tierschutz im Zusammenhang mit Tiertransporten einen Antrag Bayerns bei der anstehenden Agrarministerkonferenz geben.

Landrat Dreier begrüßt Liste, fordert aber ganzheitliche Lösung

Der Landshuter Landrat Peter Dreier lobt den Vorstoß Glaubers als Fortschritt für den Tierschutz. "Unsere Amtstierärzte erlangen durch diese ministerielle Weisung nun auch Rechtssicherheit, in welche Zielländer außerhalb der EU sie noch Vorzeugnisse für Tiertransporte ausstellen können, ohne selbst womöglich dafür strafrechtlich belangt werden zu können", sagt er zudem.

Er wünscht sich jedoch von den deutschen Agrarministern, dass sie auf eine deutschlandweite oder europäisch einheitliche Lösung hinwirken. "Nur so kann endgültig sichergestellt werden, dass die Tiere auf keine tagelange Reise mehr geschickt werden, ohne dass ausreichend Versorgung mit Wasser und Futter sichergestellt ist oder die vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht eingehalten werden", führt Dreier aus.

Dreier hatte im Januar den Transport einer trächtigen Kuh aus dem Landkreis Landshut nach Usbekistan verhindert, nachdem Amtstierärzte des Veterinäramts Landshut Bedenken geäußert hatten, ein Vorzeugnis für diesen Transport auszustellen. Gründe seien der extrem lange Transportwegsowie fehlende tierschutzrechtlichen Vorgaben in den Bestimmungsländern gewesen.

Nach dem Landshuter Vorstoß hatten zahlreiche Veterinärämter in Bayern angekündigt, ebenfalls keine Vorzeugnisse mehr für diese Transporte auszustellen. Das Bayerische Umweltministerium hatte daraufhin den Runden Tisch einberufen.

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