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Düngeverordnung

Bayern: Freie Wähler wollen Rote Gebiete genauer abgrenzen

Landtagsabgeordnete der FREIEN WÄHLER forderten in einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag, die Gebiete mit tatsächlichem Handlungsbedarf neu festzulegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit zwei Jahren gilt die neue Düngeverordnung, die nach Vorgaben der Europäischen Union nochmals verschärft werden musste. Darin wird eine Einteilung landwirtschaftlicher Flächen in rote, grüne und weiße Gebiete geregelt. Für grüne Gebiete gelten Erleichterungen, für weiße Flächen weiterhin die bisherige Düngeverordnung. Doch sobald die Nitratbelastung auf mehr als der Hälfte der Fläche über einem gewissen Schwellenwert liegt, bedeutet das schärfere Auflagen für die Düngung dieser Flächen – und große Probleme für Bayerns Bauern.

Johann Häusler, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion, fordert: „Wir müssen für unsere Landwirte zeitnah mehr Transparenz bei der Schaffung der roten Gebiete herstellen. Dafür brauchen wir eine genauere Festlegung der roten Gebiete, um mit Nitrat überlastete Bereiche besser abgrenzen zu können und somit die Düngeverordnung alltagstauglicher zu machen.“ Zusätzlich wollen die FREIEN WÄHLER dafür sorgen, dass die kommunalen Messstellen evaluiert werden und das staatliche Messstellennetz ausgebaut wird, so der Politiker.

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Massive Einschränkung

„Die Bewirtschaftung mancher landwirtschaftlicher Nutzflächen ist durch neue hohe Auflagen massiv eingeschränkt“, sagt Benno Zierer, umweltpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium seien daher aufgefordert, einheitliche Kriterien festzulegen, um die tatsächlichen Orte des Stickstoffausstoßes genauer zu bestimmen und klarzustellen, auf welcher Grundlage die Einteilung der roten Gebiete erfolgte.

Häusler berichtet, dass er von vielen Landwirten, aber auch von Ämtern wie dem Amt für Landwirtschaft und Verbänden sowie Betroffenen angesprochen wurde, die den Eindruck haben, dass die Messstellen willkürlich eingerichtet wurden. Auch Häusler befürchtet, dass sie nicht repräsentativ sind und zu ungerechtfertigten Auflagen bzw. Einschränkungen bei den Landwirten führen. Aus Gründen der Transparenz müsste durch zusätzliche Messstellen überprüft und abgeglichen werden, ob es gegebenenfalls stellenweise keine ausreichenden Grundlagen für sich aus der Verordnung ergebenden Auflagen gibt. Häusler: „Die Ergebnisse der staatlichen Messstellen müssen mit den Messstellen der regionalen Wasserversorger abgeglichen werden, um teils große Differenzen auszuräumen bzw. zu überprüfen!“

Hinzu komme, dass eine Evaluierung erst dann möglich sei, wenn die neue Verordnung greift – die Auswirkungen sollten bis 2020 abgewartet werden, eine Vorwegnahme aufgrund falscher Schlussfolgerungen sollte unbedingt vermieden werden.

Der Antrag „Düngeverordnung: Genauere Abgrenzung der roten Gebiete“ ist bereits am 18. Juli im Bayerischen Landtag in den Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss verwiesen worden, wo er voraussichtlich im Herbst aufgerufen und beraten wird.

Den Dringlichkeitsantrag im Wortlaut finden Sie hier.

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