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Neue Düngeverordnung

Bayern: Große Bauernallianz gegen Schleppschuh

In einem einzigartigen Schulterschluss stellen sich neun bayerische Landwirtschaftsverbände von Bauernverband bis AbL gegen die Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verbände der bayerischen Landwirtschaft setzen sich gemeinsam für den Erhalt der bewährten auf den Betrieben vorhandenen Gülletechnik ein.

  • Die Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft,
  • der Bayerische Bauernverband,
  • der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter,
  • die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern,
  • der Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern,
  • der Fachverband Biogas,
  • die Günzacher Landwirte,
  • der Landesverband Bayerischer Rinderzüchter sowie
  • der Landesverband Bayerischer Schafhalter

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haben ein gemeinsames Verbändepapier veröffentlicht.

Darin fordern sie die Bayerische Staatsregierung auf, einerseits die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen zu nutzen und andererseits alternative Verfahren zur Reduzierung von Ammoniakemissionen zuzulassen.

"Zunehmend praxisferne Regeln"

In diesem Punkt besteht Einigkeit zwischen landwirtschaftlichen Organisationen, die in anderen Bereichen "nicht immer einer Meinung sind", wie es der Bauernverband ausdrückt. "Die zunehmend praxisfernen Regelungen der Umweltpolitik erfordern es aber mehr denn je, dass wir Gemeinsamkeiten herausarbeiten und uns im Sinne aller Landwirte für praktikable Regelungen einsetzen", sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes.

Gemäß Düngeverordnung dürfen Landwirte auf bestelltem Acker ab 2020 sowie auf Grünland ab 2025 Wirtschaftsdünger wie Gülle und Gärprodukte nur noch mit streifenförmiger Technik ausbringen, um Ammoniakemissionen zu senken. Doch die Technik habe auch ihre Nachteile und stelle zahlreiche bayerische Betriebe vor enorme Probleme, so die Verbände in einer Pressemitteilung.

Regierung soll Alternativen zulassen

Sie fordern daher von der Bayerischen Staatsregierung, dass alternativ zur streifenförmigen Technik auch andere emissionsmindernde Maßnahmen wie der Einsatz von Zusatzstoffen (z.B. Gesteinsmehl), Verdünnung, Ausbringung bei geringen Temperaturen oder einzelbetriebliche Messungen zum Nachweis geringerer Emissionen anerkannt werden.

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