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Bayern: Jetzt Anträge für Hecken, Feldgehölze und Steinmauern stellen

Für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) sowie für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56) können Sie jetzt den Antrag stellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) können auch Investitionen gefördert werden. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, können ab sofort Anträge für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) sowie für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56) gestellt werden, teilt das Agrarministerium mit.

Die Anträge nehmen bei den Hecken und Feldgehölzen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen, die für Steinmauern in Steillagen können bei der der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Antragsschluss ist der 1. Juli 2019. Die Förderung der Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (B59) wird ganzjährig bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung angeboten.

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Die Förderung der Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen trägt zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft bei. Gleichzeitig sollen die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden. Der Wiederaufbau von sanierungsbedürftigen oder eingestürzten Steinmauern soll die landschaftsprägende Bewirtschaftung der Steillagen erhalten. Bei der Anlage von Struktur- und Landschaftselementen – beispielsweise begrünter Abflussmulden, Feldraine oder Hecken – steht der Schutz der Ressourcen Boden und Wasser in Projektgebieten der Initiative boden:ständig im Vordergrund.

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