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Tierschutz

Bayern: KBLV überwacht nun auch Rindergroßbetriebe

Für die Kontrolle großer Rinderbetriebe ist in Bayern ab sofort die Sonderkontrollbehörde KBLV zuständig. Damit sollen die lokalen Verterinärämter entlastet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit 01. Juli ist Bayerns Sonderkontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) auch für die Überwachung und den Vollzug von großen Rinderbetrieben zuständig. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber dazu: "Wir setzen den Weg für mehr Tierschutz in Bayern konsequent fort. Für die Kontrolle von großen Tierhaltungsbetrieben braucht es interdisziplinäre Teams mit entsprechender Ausrüstung. Die KBLV kann genau das bieten. Auch die Landratsämter unterstützen wir mit der Reform. Wir stärken die gesamte Veterinärverwaltung mit rund 70 neuen Stellen. Und wir gehen noch einen Schritt voran: Unser Ziel ist ein ´Kontrollkonzept 2030´ für eine umfassende Weiterentwicklung von Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung."

KBLV bald auch in Schweinebetrieben

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Insgesamt kontrolliert die KBLV nun alle nach Immissionsschutzrecht genehmigten Rinderanlagen ab 600 Rinder- und 500 Kälbermastplätzen und die mit diesen Anlagen verbundenen Betriebe. Bereits jetzt ist die KBLV für die Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben zuständig. Zeitlich gestaffelt zum 1. Dezember 2020 soll die KBLV auch die Zuständigkeit für die Überwachung und den Vollzug bei großen Schweinehaltungsbetrieben übernehmen. Insgesamt sind dann rund 300 große Tierhaltungsbetriebe in der Zuständigkeit der KBLV.

Veterinärämter entlastet

Die neuen Stellen hat das Ministerium im Zuge der aktuellen Reform insbesondere an der KBLV, den Veterinärämtern sowie als sogenannte Springer-Stellen an den Bezirksregierungen geschaffen, um Landratsämter im Bedarfsfall zusätzlich zu unterstützen. Durch die neue Zuständigkeitsverteilung entfallen für die Veterinärämter Kontrolltätigkeiten. Gleichzeitig behalten sie ihr Personal. Auch sollen die Veterinärämter entlastet werden. Vor Ort bleibe so mehr Zeit für die sonstigen Aufgaben und Kontrolltätigkeiten.

Das Umweltministerium arbeitet darüber hinaus an einem ´Kontrollkonzept 2030´. Das Konzept greift von der Ausbildung bis hin zum Personalbedarf alle relevanten Aspekte auf.

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