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Bayern beschließt 5-Hektar-Ziel beim Flächenverbrauch

Bayern will den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag reduzieren. Die Lockerung beim Anbindegebot wird zurückgenommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Flächenverbrauch in Bayern soll bis spätestens 2030 auf 5 ha pro Tag reduziert werden. Das sieht ein Maßnahmenkatalog vor, den die Landesregierung aus CSU und Freien Wählern (FW) auf einer Kabinettssitzung beschlossen hat und den sie im Landesplanungsgesetz verankern will.

Ausdrücklich setzt sie dabei auf „gemeinschaftliche Lösungen und Überzeugung statt Verbote“. Konkret soll eine Ziel- und Richtgröße für die erstmalige planerische Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke kommen.

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Die 2018 eingeführte Lockerung beim Anbindegebot, mit dem Gewerbegebiete in direkter Nähe zu bestehenden Siedlungen errichtet werden sollten, wird zurückgenommen. Gemeinden haben laut Maßnahmenkatalog zukünftig die Pflicht, den Bedarf neuer Baugebiete nach einheitlichen Kriterien darzulegen und die entstehenden Folgekosten darzustellen. Zusätzlich ist ein „Leerstandsmanagement“ zur Erfassung leerstehender Gebäude und unbebauter Grundstücke innerhalb von Dörfern und Städten vorgesehen.

Die tatsächliche Versiegelung von Grund und Boden soll ebenfalls erfasst werden, da der Flächenverbrauch durch Asphaltierung anders ins Gewicht falle als etwa durch Randstreifen bei Böschungen. Das Flächensparziel wird sich auch personell bemerkbar machen. Die Regierung des Freistaates will „Flächensparmanager“ einsetzen, die koordinierend und beratend tätig sein sollen. Zudem sind Regionalkonferenzen und andere regelmäßige Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Entscheidungsträgern und einer breiten Öffentlichkeit vorgesehen.

Dem Bund Naturschutz in Bayern (BN) gehen die Maßnahmen nicht weit genug. „Der Schutz von Heimatlandschaften und der Stopp des ungezügelten Flächenfraßes darf nicht im Schneckentempo vorangehen“, erklärte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner. Der Widerstand gegen eine verpflichtende Obergrenze beim Flächenschutz verhindere „keine einzige neue Straße und keinen Supermarkt auf der grünen Wiese“.

Die Grünen im bayerischen Landtag warfen der Regierung Doppelmoral vor. Während einerseits vom Flächensparen gesprochen werde, habe man in derselben Woche 67,4 ha landwirtschaftlicher Fläche an den Investor VGP Park München zur Bebauung freigegeben. Dem Münchener Verkehrsministerium zufolge fallen davon rund 42 ha in die Planungsverantwortung von Unternehmen und 25 ha in den naturschutzrechtlichen Ausgleich.

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