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Kooperativer Naturschutz

Bayern verbessert Vertragsnaturschutzprogramm

Bayern stellt 2020 fast 15 Mio. € mehr für das Vertragsnaturschutzprogramm bereit und erhöht die Prämien für Weidetierhalter, Bewirtschafter von Streuobstwiesen und Teichwirte.

Lesezeit: 3 Minuten

Als Reaktion auf das Volksbegehren Artenvielfalt baut Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber den kooperativen Naturschutz aus und erhöht im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes die Prämien bei folgenden Maßnahmen:

  • Erhöhung der Prämien für Streuobstwiesen um 50 %: Statt bislang 8 € pro Baum gibt es zukünftig 12 € pro Baum. Zusätzlich kann die Förderung einer extensiven Beweidung mit der Förderung von Streuobst auf ein und derselben Fläche kombiniert werden. „Damit verbessern wir die Anerkennung der Leistungen der Bewirtschafter von Streuobstwiesen bereits ab dem Jahr 2020 wesentlich.

  • Erhöhung der Prämien für die extensive Beweidung mit Rindern, Schafen und Pferden von bisher 310 € pro ha und Jahr auf 420 €, bei Beweidung mit Ziegen von bisher 500 € pro ha und Jahr auf 570 €.

  • Ökobauern können nun Ackermaßnahmen im Vertragsnaturschutz mit der Förderung für den ökologischen Landbau (KULAP B10) kombinieren. Dabei wird die KULAP-Prämie in voller Höhe ausgezahlt, beim Vertragsnaturschutz zusätzlich eine Prämie von 310 € pro ha, um Kornblumen und Acker-Rittersporn eine Chance zu geben. Beim Düngeverzicht auf Vertragsnaturschutzäckern wird bei Kombination mit der KULAP-Ökoförderung nun eine Prämie von 120 Euro pro ha gewährt.



  • Für Teichwirte wird die Prämie für eine besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von bisher 490 bis 530 € pro ha je nach Auflagen auf 640 bis 690 € erhöht. Die Prämie für den Nutzungsverzicht aus Artenschutzgründen in ausgewählten Teichen steigt von 590 € pro ha auf 720 € pro ha.

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Diese Änderungen stehen unter allerdings noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Neuantragsstellungen sind möglich

Die Antragstellung beginnt am 7. Januar und endet am 28. Februar 2020. Interessierte Land- und Teichwirte sowie Schäfer werden gebeten, sich bald mit der für sie zuständigen unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen. Bei allen Maßnahmen sind Neuantragstellungen für fünf Jahre möglich, alternativ können für auslaufende Vereinbarungen Anschlussverpflichtungen mit einer Laufzeit von drei Jahren vereinbart werden.

In diesen Fällen ist kein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, es wird jedoch empfohlen sich auch in diesen Fällen mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Sofern vom Bewirtschafter inhaltliche Änderungen gewünscht sind oder neue Flächen hinzugenommen werden sollen, ist auf jeden Fall eine Neuantragstellung für fünf Jahre erforderlich.

"Nachdem die Staatsregierung die Mittel für den Vertragsnaturschutz im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2020 um fast 15 Mio. € erhöht, freue ich mich auf zusätzliche Partner. Ich rufe alle Landwirte zum Mitmachen beim Vertragsnaturschutz auf", appellierte Glauber. Bisher nehmen in Bayern 20.000 Betriebe am Vertragsnaturschutzprogramm teil.

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