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Bayern: Vorgehen bei Antragstellung und Infoseite für Landwirte

Bei Fragen zu den Auswirkungen des Coronavirus in der Landwirtschaft hilft das bayerische Landwirtschaftsministerium weiter.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Coronavirus betrifft auch die Landwirtschaft und wirft viele Fragen auf. Das bayerische Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat daher wichtige Informationen für die Beschäftigten in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft auf der Ministeriums-Homepage gebündelt - unter www.stmelf.bayern.de/coronavirus . Die Informationen sowie relevante Fragen und Antworten (FAQ) werden laufend aktualisiert.

Mehrfachantrag: Ministerium rät dringend von persönlichen Kontakten ab

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Bis zum 15. Mai können die etwa 104.500 Landwirte in Bayern neben den Direktzahlungen auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Wegen der stark ansteigenden Zahl von Menschen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, rät das Ministerium den Landwirten eindringlich, bei der Antragstellung weitestgehend die Möglichkeiten des Online-Verfahrens über das Serviceportal iBALIS zu nutzen. Auch hier sollten direkte persönliche Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden.

Fragen möglichst telefonisch klären!

Bei Unklarheiten während der Bearbeitung des Antrags stehen die Online-Hilfen zur Verfügung. Fragen können telefonisch über die Hotline-Nummer beziehungsweise mit den zuständigen Sachbearbeitern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeklärt werden.

Um das persönliche Erscheinen im Amt auf absolut dringende Fälle zu beschränken, hat jeder Antragsteller in einem Anschreiben einen persönlichen Besprechungstermin bei seinem Sachbearbeiter erhalten. Dieser Termin sollte unbedingt eingehalten werden, aber telefonisch. Auf diese Weise kann der Antrag vom Sachbearbeiter mit dem Antragsteller am Bildschirm durchgegangen und offene Fragen rechtzeitig vor dem Antragsende abgeklärt werden.

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