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Pflanzenschutzkartell

BayWa verklagt Bundeskartellamt

Der Münchner Agrarkonzern fühlt sich im Pflanzenschutz-Kartellverfahren unfair behandelt. Der konkrete Vorwurf lässt aufhorchen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die BayWa AG hat am Donnerstag beim Landgericht Köln Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes eingereicht. Das schreibt der Münchner Agrarkonzern in einer Pressemitteilung.

Das Bundeskartellamt war Vorwürfen zu Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Dabei hätten die Behörde neben dem Gleichheitsgebot auch gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens verstoßen, so die BayWa weiter.

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Den Münchnern hatte das Kartellamt im Rahmen des Pflanzenschutz-Kartellverfahrens das bundesweit höchste Bußgeld aufgebrummt. Während laut der BayWa kein Schaden für die Landwirte entstanden sei, sehen Rechtsanwälte gute Chancen auf Schadenersatz.

Keine Chance auf Kronzeugenregelung

Ein Mitarbeiter des Kartellamtes habe – wie das Bundeskartellamt einräume – gezielt unter Verweis auf die Kronzeugenregelung drei Wettbewerber der BayWa darüber informiert, dass es einen anonymen Hinweis auf ein Kartellvergehen im Bereich Pflanzenschutz gegeben hatte.

Dadurch hätten nur diese Unternehmen die Chance erhalten, als erste einen sogenannten Kronzeugenantrag beim Kartellamt zu stellen und bußgeldfrei zu bleiben. Man selbst habe diese Chance nicht erhalten, so die BayWa.

Für Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, verstößt der "selektive Hinweis" gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. "Es darf nicht sein, dass die Behörde willkürlich einzelne Unternehmen bevorzugt und damit entscheidet, welches Unternehmen bußgeldfrei bleibt," sagt Lutz.

Gutachten eingeholt

Auch Rechtsgutachten anerkannter Professoren zum Kartell- und Verfassungsrecht hätten bestätigt, dass das Verhalten des Bundeskartellamtes einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz eines fairen Verfahrens darstellt, so die BayWa weiter.

Der Konzern mache deshalb das bereits gezahlte Bußgeld sowie die aufgewendeten Verteidigungskosten als Schaden im Wege der Amtshaftungsklage in Höhe von rund 73 Mio. € geltend.

Lutz sieht seine AG ihren Aktionären gegenüber verpflichtet, den Weg der Klage zu gehen. Es entstehe kein nennenswertes finanzielles Risiko, sagt der BayWa-Chef.

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken habe die BayWa AG mit dem Bundeskartellamt bei der Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zusammengearbeitet. Das Bußgeldverfahren gegen die BayWa wurde im Februar 2020 mit der Zahlung der vom Bundeskartellamt festgesetzten Geldbuße in Höhe von 68,6 Mio. € abgeschlossen.

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