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Rote Gebiete

BBV bezieht Stellung

Für die Neuabgrenzung roter Gebiete ist eine sachlich nachvollziehbare Gebietskulisse nötig, erklärt der Bayerische Bauernverband in seiner Stellungnahme.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die künftig vorgesehenen roten Gebiete gemäß der Düngeverordnung 2020 stehen die entscheidenden Beratungen zur so genannten Bundesverwaltungsvorschrift "Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten" an. Der Bayerische Bauernverband (BBV) bezieht hierzu in einer Position Stellung. Aktuell haben die Mitglieder des BBV-Umweltausschusses eine umfassende Stellungnahme zu diesem Entwurf erarbeitet. Die bayerischen Anliegen gehen über die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes bei der Anhörung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ein. Ende Juli will das Bundeskabinett den AVV-Entwurf verabschieden, so dass dann anschließend die Bundesratsberatungen folgen. Bisher geplant wäre, dass der Bundesrat gegen Mitte September die AVV beschließt.

Nachvollziehbare Kulisse

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Die Stellungnahme des Landesfachausschusses für Umweltfragen im Bayerischen Bauernverband beeinhaltet unter anderem folgende Punkte:

- Mit dem Entwurf der AVV wurde innerhalb kurzer Zeit grundsätzlich ein auf fachlichen Beinen stehendes Gerüst zur Neuabgrenzung der roten Gebiete nach Düngeverordnung erarbeitet, welches die Hoffnung gibt, zukünftig eine sachlich nachvollziehbare und gerechtfertigte Gebietskulisse zu ermöglichen. Der Bayerische Bauernverband unterstützt die geplante stärkere Binnendifferenzierung. Wichtig aus Sicht der Landwirte ist, dass die neue Kulisse nachvollziehbar, regional differenziert und verursachergerecht auf die tatsächlich belegbaren Bereiche mit Handlungsbedarf für die Landwirtschaft eingegrenzt wird. Vor dem Hintergrund der deutlich verschärften Maßnahmen für rote Gebiete ab 2021 spricht sich der BBV dafür aus, dass diese nicht mehr auf Basis des Vorsorgeansatzes abgegrenzt werden dürfen, sondern eine Sanierungserfordernis nachgewiesen werden muss. In Gebieten, in denen dies nicht eindeutig belegt werden kann – und sei es nur aufgrund fehlender oder zweifelhafter Daten und Messwerte –, dürfen Betriebe nicht mit den weitreichenden Auflagen der roten Gebiete belastet werden.

- Problematisch sieht der BBV die Tatsache, dass die Messnetzdichte für die in der AVV vorgesehenen Regionalisierungsverfahren aktuell vielfach zu gering ist und dass die bundeseinheitlich vorgesehenen Modelle zur Berechnung des landwirtschaftlichen N-Saldos nach wie vor keine für Bayern verwertbaren Daten liefern. Darüber hinaus erachtet der BBV nach wie vor Ansätze für notwendig, um einzelbetriebliche Ausnahmen sowie die Anerkennung der Teilnahme an Wasserkooperationen bei der Ausweisung der roten Gebiete zu berücksichtigen. Ebenso braucht es für die Modellierung spezielle Lösungen, die den Herausforderungen in Gebieten mit wenig Niederschlag gerecht werden.

Die komplette Stellungnahme kann auf der Homepage des BBV eingesehen werden.

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