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Artenschutzgesetz

BBV drängt auf Änderungen am Artenschutzgesetz

Dauergrünland, das der Futtergewinnung dient, soll laut BBV nicht als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft werden können.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bayerische Bauernverband (BBV) mahnt einige Punkte im Artenschutzgesetz an, die geändert werden müssten.



Gegenüber den Abgeordneten im Umweltausschuss des bayerischen Landtags drängt der BBV darauf, zumindest alle zur Futtergewinnung bewirtschafteten Dauergrünlandflächen unabhängig von der Weide- und Schnitthäufigkeit von der Einstufung als gesetzlich geschütztes Biotop auszunehmen. Gerade in Nordbayern seien aufgrund der geringen Niederschläge auch für Milchviehbetriebe oftmals nur zwei Schnitte möglich. Die aktuell vorgesehene Bezugnahme auf sogenannte Lebensraumtypen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sei in der Praxis nicht umsetzbar.

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Walzverbot regional entscheiden

Zudem bekräftigte der BBV seinen Vorschlag, die regionale Umsetzung des Walzverbots ab dem 15. März in die sach- und fachkundige Hand der Landwirtschaftsämter vor Ort zu legen, wie dies bei der jährlichen Verschiebemöglichkeit der Kernsperrfrist der Düngeverordnung gehandhabt werde.

Darüber hinaus pocht der Verband auf eine Klarstellung, dass auch extensive Streuobstwiesen und -weiden zukünftig bewirtschaftet werden könnten. Ziel sei es, die Streuobstwiesen und -weiden dauerhaft durch Bewirtschaftung zu erhalten. Im Entwurf des Begleitgesetzes gelte es, die Betretungsregeln zu präzisieren und verstärkt umzusetzen, um eine Schonung von Wildtieren während der Brut-, Setz-, Not- und Vegetationszeiten zu gewährleisten und zur Vermeidung von Verschmutzung beizutragen. Zudem müsse laut BBV in das Gesetz eine Evaluierungsfrist zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen und der Gesetzesfolgen aufgenommen werden.

Förderung für Gewässerrandstreifen

Es müsse zudem klar gestellt ewrden, dass es sich bei Gewässern dritter Ordnung nur um dauerhaft wasserführende Gewässer handle, nicht aber um nur periodisch mit Wasser gefüllte Gewässer. Gewässerrandstreifen sollten auch künftig über Agrarumweltprogramme und im Rahmen weitergehender Bewirtschaftungs- und Pflegeprojekte förderfähig sein. Wie vorgesehen, solle das Ausbauziel beim Biotopverbund bei 13 % belassen werden. Der BBV rechnet vor, dass eine Erhöhung auf 15 % zusätzliche 80 000 ha Land beanspruchen würde.

Bayern-blüht auf - Schlepper unterwegs

Derweil machen die Landwirte in Bayern mit einer Schleppertour auf das Engagement des Berufsstandes für die Artenvielfalt aufmerksam. Auf seiner Fahrt durch Bayern hält der „Bayern blüht auf“-Schlepper an verschiedenen Stationen und Projekten. Bis in den Herbst hinein soll die Tour durch Niederbayern, die Oberpfalz, Oberfranken und Unterfranken zurück in den Süden durch Oberbayern und Schwaben andauern.

Genaue Definition für Streuobstwiesen

Derweil erklärte der verbraucherpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Freien Wähler, Hans Friedl, dass den Besitzern von Streuobstwiesen genaue Definitionen an die Hand gegeben werden sollen, unter welchen Voraussetzungen Streuobstwiesen zu geschützten Biotopen erklärt werden könnten.

Friedl betonte, dass das Begleitgesetz zum Artenschutz gemeinsam mit den Bauern umgesetzt und Artenschutz zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen gemacht werden solle, an dem sich jeder Bürger beteilige. Das Begleitgesetz solle Härten deutlich abfedern und für eine Vielzahl praxistauglicher Lösungen sorgen. So würden Einschränkungen beim Walzzeitpunkt abgemildert und flexibler gestaltet. (AgE)

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