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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Kommentar

Bindet die Praxis besser ein!

Die Vorgaben zur Umsetzung der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe sind so praxisfremd, dass der Bau von Güllegruben in vielen Landkreisen zum Erliegen gekommen. Ein Kommentar von Klaus Dorsch, top agrar-Südplus.

Lesezeit: 2 Minuten

Fassungslosigkeit und Wut: Diese Gefühle machen sich bei Landwirten und Anlagebauern breit, die aktuell eine Güllegrube bauen wollen. Wegen der neuen Düngeverordnung müssen viele Betriebe bis zum 1. Januar 2020 mehr Lagerraum schaffen. Doch nach Inkrafttreten der Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) ist dieses Vorhaben vielerorts kaum noch realisierbar.

Denn die Verfasser der „Technischen Regel wassergefährdende Stoffe 792“, die bundesweit als Anleitung für die Umsetzung der AwSV dient, sind weit übers Ziel hinausgeschossen. Als Lösung für die Leckageerkennung skizzierten sie de facto ein aufwendiges Rückhaltesystem. Dieses ist extrem teuer. Und es birgt beim Bau und im laufenden Betrieb selbst große Umweltrisiken, z. B. das Aufschwimmen der Behälter.

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Mehrere namhafte Behälterbauer kritisieren in einem gemeinsamen Positionspapier diese Vorgabe scharf und weisen darauf hin, dass die Anleitung nicht mehr der Absicht des Gesetzgebers entspreche. Sie warnen sogar vor einer Havarie von Gruben, wenn sie nach den Vorgaben der „Technischen Regel“ gebaut werden.

Weil die Kreisverwaltungsbehörden in vielen Landkreisen in Süddeutschland trotzdem bürokratisch an dieser Vorgabe festhalten und eine bauaufsichtliche Genehmigung ohne Übergangsfrist einfordern, ist der Behälterbau dort praktisch zum Erliegen gekommen.

Doch wie konnte es soweit kommen? Und was muss jetzt passieren? Anscheinend fehlte den „Experten“, die für die Technische Regel verantwortlich sind, nicht nur der Praxisbezug, sondern auch das Gefühl für die Verhältnismäßigkeit.

Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel fordert zurecht, dass schnell eine Handreichung für ein vom bayerischen Umweltministerium als gleichwertig anerkanntes alternatives Leckageerkennungssystem erarbeitet wird. Das würde den für die Genehmigung zuständigen Kreisverwaltungsbehörden die Beurteilung erleichtern und keine zusätzliche Gutachten erfordern.

Mittelfristig hält Nussel eine Überprüfung der Bundesanlagenverordnung und der Technischen Regel für erforderlich, um Lösungen zu finden, die sich am tatsächlichen Risiko orientieren und in der Praxis umsetzbar sind.

Zudem fordert der ausgebildete Metallfacharbeiter und staatlich geprüfte Landwirt, dass künftig bei allen Änderungen von Verordnungen und der dazugehörigen Technischen Regeln die Praktiker einbezogen werden müssen.

Bayern hat damit schon begonnen. Laut Kabinettsbeschluss muss dort seit Herbst letzten Jahres vor Erlass einer neuen Vorschrift ein sogenannter „Praxis-Check“ stattfinden.

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