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Bioenergie

Biogasanlagen: Planungssicherheit über 2022 hinaus gefordert

Beim Besuch einer Biogasanlage sprachen sich Wirtschaftsminister Aiwanger und Getreidepräsident Greif für eine bessere Anschlussvergütung für Güllekleinanlagen aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Energieminister Hubert Aiwanger, BBV-Getreidepräsident Hermann Greif und Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas e.V. besuchten am vergangenen Donnerstag die Biogasanlage Poschner im Landkreis Altötting. Dort diskutierten sie über die im Herbst geplante EEG-Novelle.

Biogas trägt zum Klimaschutz bei

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Aiwanger betonte, dass die Bioenergie ein Schlüsselbaustein im erneuerbaren Strommix in Deutschland sei. Denn die Vergärung von Gülle trage besonders zum Klimaschutz bei. Daher sprach Aiwanger sich für eine höhere Anschlussvergütung für die Betreiber der bestehenden Güllekleinanlagen aus. Biogas leiste einen wesentlichen Beitrag zur grundlastfähigen Energieversorgung aus regenerativen Quellen, sichere Wertschöpfung vor Ort und biete Arbeitsplätze im ländlichen Raum, hebt Aiwanger hervor: „Ohne Bioenergie wird die Energiewende nicht gelingen. Wir fordern vom Bund bei der EEG-Reform Rahmenbedingungen, die auch kleinen Betreibern faire Wettbewerbschancen garantieren.“

Hoffen auf die EEG-Novelle

Allein in Bayern sind gegenwärtig mehr als 2.600 Biogasanlagen am Netz. Durch eine Verlängerung der Förderung von bestehenden Güllekleinanlagen für zehn Jahre mit einer Vergütung von 20 Cent pro Kilowattstunde könnten mehr als 1.000 Bestandsanlagen weiterbetrieben werden.

Um die derzeit produzierte Strommenge aus Biomasse zu erhalten und einen moderaten Zubau zu ermöglichen, drängt Aiwanger zudem auf die Anhebung der Höchstgebotswerte bei den Ausschreibungen: „Die Anlagenbetreiber brauchen rasch Planungssicherheit. Die EEG-Novellierung muss durch auskömmliche Höchstgebotswerte und die Festlegung des Ausschreibungsvolumens ab 2023 eine Zukunftsperspektive für die Biogaserzeugung bieten.“

Anschlussregelungen gefordert

Auch Hermann Greif vom Bayerischen Bauernverband mahnt: „Die Politik muss jetzt zügig mit einer Novelle des EEG Planungssicherheit über 2022 hinaus schaffen. Sonst werden keine neuen Anlagen gebaut und bestehende Anlagen werden stillgelegt. Wir fordern daher Anschlussregelungen für die Vergütung von Bestandsanlagen und Verbesserungen bei der Vergütung für neue Anlagen, so dass auch kleinere Anlagen bei den Ausschreibungsverfahren zum Zug kommen. Außerdem braucht es neben den Güllekleinanlagen auch Perspektiven für Anlagen, die die Vorgabe von mindestens 80 % Gülle nicht erfüllen können."

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