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Wolf

BLHV: Weidetiere und Wolf gehen nicht zusammen

In einem neuen Positionspapier spricht sich der BLHV deutlich gegen die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung im Schwarzwald aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit deutlichen Worten erklärt der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) aus Freiburg in einem neuen Positionspapier, warum eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung im Schwarzwald nicht möglich ist.

Im Schwarzwald könnten aufgrund der Topografie und Wirtschaftlichkeit der Weidetierhaltung keine der bekannten Herdenschutzmaßnahmen flächendeckend umgesetzt werden. Und diese könnten sogar unter idealen Bedingungen keinen wirklichen Schutz vor dem Wolf bieten, erklärt der BLHV. Wenn sich der Wolf ungehindert im Schwarzwald ausbreite, sei das das Aus der Weidetierhaltung, so wie wir sie kennen, schlussfolgert der BLHV. Darum müsste der Wolf in Weidegebieten schnell und unbürokratisch bejagt werden, sobald er Probleme verursache, fordert der BLHV.

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Weidetierhaltung erhält Kulturlandschaft

Verbandspräsident Werner Räpple erklärt die Ausgangslage in Baden-Württemberg so: „Hier gibt es kleine Herden, oftmals auf kleinparzellierten und extensiv geführten Weiden mit schlechtem Ertragspotenzial, die jedoch eine besonders schützenswerte Flora und Fauna aufweisen, und so trägt die Weidehaltung in erheblichem Maß zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei“. „Bedauerlicherweise“, so Räpple weiter, „arbeiten dabei viele Tierhalter oft am wirtschaftlichen Limit“.

Die Forderungen des BLHV

Der BLHV stellt in seinem neuen Positionspapier folgende Forderungen auf:

- Tierhalterhaftung: eine rechtlich umfassende Befreiung der Weidetierhalter von ihrem Haftungsrisiko für die Folgen eines durch Wolfsangriffe verursachten Ausbruchs von Herden.

- Wolfsmanagement: Der BLHV erwartet eine Antwort der Politik auf die Frage, wie sie mit einer 30 %-igen Reproduktionsrate der Wolfspopulation verantwortungsvoll umgeht und dafür Sorge trägt, dass bei uns lebende Wölfe Menschen und Nutztiere meiden. Für Baden-Württemberg sei eine effektive Begrenzung der Populationszunahme in Verbindung mit schnellen Maßnahmen zur Vergrämung von Wölfen, die bereits Nutztiere gerissen haben, zu fordern. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse der Wolf in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg aufgenommen werden.

-Herdenschutz: Der Verband will eine Klarstellung des Landes, dass es in Baden-Württemberg keine rechtsverbindlichen Vorgaben für Mindeststandards beim Herdenschutz gibt, insbesondere, dass die Aussagen des Bundesamtes für Naturschutz zur Zäunung in Baden-Württemberg keine Gültigkeit haben. Außerdem müsse es einen vollständigen und unbürokratischen Ersatz des Mehraufwandes an Arbeits- und Materialkosten der Tierhalter für den freiwilligen Herdenschutz geben.

- Weidetierschutzzonen: Ökologisch wertvolle Gebiete mit einer hohen Dichte an Weidetieren, in denen Präventionsmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind, sind als sogenannte Weidetierschutzzonen festzusetzen. In diesen Zonen muss der Schutz der Weidetiere Vorrang vor dem Schutz des Wolfes haben und eine grundsätzliche Vergrämung sowie eine unbürokratische Entnahme von Wölfen muss trotz Artenschutz möglich sein.

- Entschädigung: Der BLHV fordert eine auch bei privater Trägerschaft letztlich vom Land garantierte unbürokratische und zügige Entschädigung von Nutztierrissen durch Wölfe. Diese Entschädigung darf weder unzumutbare Vorgaben beim Herdenschutz als Voraussetzung haben, noch unter die De-minimis-Regelung fallen, da flächenstarke Tierhalter im benachteiligten Gebiet den höchstzulässigen Förderbetrag bereits ausschöpfen. Zu entschädigen ist nicht nur der Verlust an Weidetieren, sondern auch Folgeschäden, wie eine verringerte Herdenleistung, ein vermehrter Arbeitsaufwand bei der Betreuung von Herden und die Übernahme von Schadensersatzforderungen Dritter in Folge von Schäden durch ausgebrochene Weidetiere.

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