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Förderung

BW: Direktzahlungen bis Weihnachten

Baden-Württemerg zahlt die Prämien in diesem Jahr früher aus und verspricht eine Gutschrift bis Heiligabend.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarverwaltung Baden-Württembergs zahlt seit Anfang Dezember Fördergelder aus dem Gemeinsamen Antrag aus. Zum 6. Dezember seien die Gelder aus den ersten Auszahlungsläufen des Förderprogramms für steiles Grünland, der Landschaftspflegerichtlinie, der Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete sowie der Einkommensverlustprämie und für die Umstrukturierung im Weinbau auf den Konten der Landwirte gutgeschrieben gewesen, sagt der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.

Es handele sich bislang um 44 Millionen Euro. Ausgezahlt werden könnten jedoch nur Anträge, bei denen sowohl Verwaltungs- und Betriebskontrollen abgeschlossen und die Prüfergebnisse umgesetzt seien. Bei den Maßnahmen finden bis zum Jahresende weitere Auszahlungen der noch offenen Anträge statt.

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Bund finanziert vor

„Bei den Direktzahlungen wird in diesem Jahr die Auszahlung bereits vor Weihnachten erfolgen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Probleme bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Folge der Dürre sowie der wenigen Bankarbeitstage zwischen den Jahren wurde die Auszahlung vorgezogen“, erklärte Minister Hauk.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium, welches die EU-Gelder im Auftrag der Länder über die Bundeskasse auszahlt, habe die frühere Zahlung unterstützt und übernimmt die anfallenden Vorschusszinsen gegenüber einer Auszahlung zum Jahreswechsel. Der Bund muss die gesamte Auszahlung vorfinanzieren und kann die Gelder erst im Januar von der EU erstattet bekommen. „Damit wird der frühestmögliche Auszahlungstermin realisiert und rund 38.900 Landwirte erhalten ihre Direktzahlungen vor Weihnachten“, so der Minister.

Keine Zusage für alle Einzelfälle

Bei den Direktzahlungen können nur vollständig abgeschlossene Anträge, bei denen alle EU-Vorgaben eingehalten sind, ausgezahlt werden. Ferner müssen in einem Landkreis alle Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt sein, damit überhaupt fertige Anträge ausgezahlt werden dürfen. In allen Landkreisen wurden die Vor-Ort-Kontrollen soweit abgeschlossen, so dass auch flächendeckend die EU-Mittel überwiesen werden können. Durch die frühere Auszahlung ist die Bearbeitungszeit der Anträge – insbesondere für die Umsetzung von Ergebnissen aus Betriebskontrollen – verkürzt.

Deshalb könne nicht pauschal für jeden Einzelfall eine Zahlung bereits zum ersten Auszahlungstermin zugesagt werden, sagt Hauk. Landwirte könnten sich bezüglich Fragen zum Einzelfall an die unteren Landwirtschaftsbehörden wenden. Für Anträge, die zum frühen Auszahlungstermin noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten, würden die nächsten Auszahlungen bereits ab Anfang Januar 2019 in kurzer zeitlicher Folge vorgenommen, verspricht der Minister.

„Die Landesregierung hat mit Blick auf die schwierige Situation der Landwirtschaft in Folge der Dürre und den volatilen Märkten, gemeinsam mit den Landratsämtern unter großem Engagement an der Sicherstellung der frühen Auszahlung der Förder- und Ausgleichsleistungen gearbeitet. Dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, betont Hauk.

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