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BW: Hopfenpflanzer warnen vor Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Vor existenzbedrohenden Vorgaben und Folgen im Falle eines erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg warnt der Hopfenpflanzerverband Tettnang.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg haben beim Innenministerium den Zulassungsantrag eingereicht. Dahinter stehen zwei Imker aus dem Raum Stuttgart. Sie haben einen Gesetzentwurf verfasst, der u.a. folgendes vorsieht:

  • Halbierung der Pflanzenschutzmittelmenge bis 2025
  • 25 % Ökolandbau bis 2025, 50 % Ökolandbau bis zum Jahr 2035
  • Ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf naturschutzrechtlich geschützten Flächen, u.a. in Landschaftsschutzgebieten
  • Erweiterung des Biotopverbundes
  • 100 % Ökoanbau auf Staatsflächen

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Mit großer Sorge reagiert der Hopfenpflanzerverband Tettnang auf die Pläne und warnt vor „weitreichenden und brutalen Konsequenzen“. In Deutschland gebe es weniger als 15 Betriebe, die Biohopfen anbauen. Damit sei die Nachfrage komplett gedeckt. Die anderen, konventionellen Betriebe, würden dagegen hochwertigen Qualitätshopfen liefern. Die Brauereien hätten immer speziellere Ansprüche, die nur mit ausreichend zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmitteln erfüllt werden könnten, so der Verband.

Gleichzeitig verliere der Hopfenbau, wie viele andere Kulturen, aufgrund strengster Zulassungsbestimmungen von Jahr zu Jahr Wirkstoffe und damit Pflanzenschutzmittel. Ein erfolgreiches Volksbegehren würde das Aus für viele landwirtschaftliche Betriebe und das Aus abertausender Hektar Anbaufläche am Bodensee und in ganz Baden-Württemberg bedeuten, warnen die Hopfenanbauer. Es droht:

  • das sofortige Aus jeglichen Anbaus in Landschaftsschutzgebieten ab 2025 (Stichwort komplettes Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten). Im Obstbau am Bodensee sind allein lt. Obstregion rund 3.000 ha betroffen (ca. 1/3 der Anbaufläche), im Hopfenbau rund 500 ha (ebenfalls 1/3 der Anbaufläche).

  • der Totalverlust ganzer Ernten, bei heute bereits bestehenden Indikationslücken und bei wie geplant nur noch 50 % zur Verfügung stehender Pflanzenschutzmittel ab 2025

  • das Abwandern von langjährigen Kunden national und international sowie der Ersatzbezug aus anderen Anbauregionen und Ländern

  • der Zwang zur Änderung von erfolgreichen und langjährigen Bierrezepturen (die Sorte Tettnanger wird nur in Tettnang angebaut) bei Brauereien

  • der gesetzliche Zwang (25 % Ökoanbau bis 2025, 50 % bis 2035) zum Ökoanbau, ohne vorhandene Kunden und Nachfrage (aktuell rund 1 % Ökohopfennachfrage national und international)

  • der gesetzliche Eingriff in Eigentums- und Vertragsrechte. Langjährige Pacht- und Hopfenlieferverträge bis 2030 werden Makulatur.

  • der gesetzliche Eingriff in langjährige Investitions- und Kapitalverpflichtungen der Betriebe

  • in Folge der Verlust von Kulturlandschaft am Bodensee sowie die Insolvenz und Pleite von über viele Generationen wirtschaftender Familienbetriebe.

Dem Verband ist daher nach eigener Aussage klar: „Das angestrebte Volksbegehren zweier Imker geht völlig an der Realität vorbei, ist für die Betriebe bei größter Bereitschaft nicht erfüllbar und würde das Ende großer Teile der Produktion von Sonderkulturen in Baden-Württemberg bedeuten.“

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