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Düngeverordnung: „Wir brauchen eine Abgrenzung der roten Messstellen“

Die Ausweisung „Roter Gebiete“ ist für viele Bauern nicht nachvollziehbar. Die EU-Abgeordnete Marlene Mortler fordert Transparenz und eine Binnendifferenzierung der Roten Gebiete.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Interview stammt aus der September-Ausgabe von top agrar Südplus, die diese Woche erscheint.

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Frau Mortler, Sie fordern eine Novelle der EU-Nitratrichtlinie. Was sind Ihre Hauptkritikpunkte?

Marlene Mortler: Die Messstellensystematik zur Ausweisung der belasteten Gebiete sollte z. B. vereinheitlicht werden. Auf EU-Ebene werden immer noch die verschiedensten Messnetztypen gegenübergestellt. Dabei geht Deutschland aufgrund der dünnen Messstellendichte und der sich stark unterscheidenden Messnetzkonzeption immer wieder als Verlierer hervor. Auch die Derogation ist klarer zu regeln. Entweder ist in jedem Grünlandbetrieb in Europa außerhalb des Roten Gebietes eine höhere Grenze gültig oder in keinem.



Halten Sie auch die aktuelle Düngeverordnung in Deutschland für verbesserungsfähig?

Mortler: Die 2017 beschlossene verschärfte Düngeverordnung halte ich nach wie vor für uneingeschränkt geeignet, um die Einhaltung des Schwellenwertes für Nitrat im Grundwasser zu erreichen. Deutschland müsste die Zeit zugebilligt werden, damit sich die Wirkungen in den Grundwasserkörpern auch zeigen können. Erste Effekte sind bereits heute erkennbar. Mineraldüngerabsatz und Tierbestände in Deutschland sind rückläufig.

Defizite sehe ich beim Aufzeigen der Wirkmechanismen der Düngeverordnung gegenüber der Europäischen Kommission. Daher habe ich den Umweltkommissar zu einem Runden Tisch in Brüssel eingeladen.



Wie ließen sich die Defizite der Düngeverordnung beheben?

Mortler: Mit Offenheit für die Ergebnisse der Wissenschaft bei der Umwelt- und Wasserseite, mit der Binnendifferenzierung in den Roten Gebieten und mit der Einbeziehung aller, auch außerlandwirtschaftlicher Eintragspfade für unerwünschte Stoffe in die Grundwasserkörper. So müssen wir auch die undichten Abwasserkanäle in den Blick nehmen. Die Daten des Umweltbundesamtes sprechen hier eine eindeutige Sprache. Grundwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

"Rote Gebiete dürfen keine Blackbox sein"



Landwirte in den „Roten Gebieten“ haben oft kaum Informationen über die Messstellen und verstehen nicht, warum sie auf ihrem Standort die Düngung massiv einschränken müssen.

Mortler: Die Ausweisung belasteter Gebiete darf keine „Blackbox“ sein. Hier müssen die Wasserversorger für Transparenz sorgen. Und wir brauchen eine klare Abgrenzung roter Messstellen innerhalb der ausgewiesenen Gebiete. Nur wenn wir wissen, auf welchen Flächen zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, wird die Düngeverordnung Akzeptanz finden und weitere Wirkung entfalten. Daher sollte man bundesweit dem Vorgehen Sachsen-Anhalts bei der Binnendifferenzierung folgen.

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