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DüV: Badener wollen kleine Betriebe befreien

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband fordert, dass die Landesregierung Betriebe bis 30 ha in nicht-roten Gebieten von den Aufzeichnungspflichten der Düngeverordnung befreit. Auch zu Ausgleichszulage, Flurneuordnung und Flächenschutz haben die Badener klare Wünsche.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) fordert, dass die Landesregierung Betriebe bis 30 ha in nicht-roten Gebieten von den Aufzeichnungspflichten der Düngeverordnung befreit. Auch zu Ausgleichszulage, Flurneuordnung und Flächenschutz haben die Badener klare Forderungen.


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Auf seiner Landesversammlung beschloss der BLHV heute folgende Resolution:


Die Landesregierung muss ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Wettbewerbsfähigkeit der südbadischen Landwirte zu sichern!




Düngeverordnung:


Viele der Forderungen, die der BLHV im Jahr 2015 zur Düngeverordnung aufstellte, wurden zumindest teilweise umgesetzt. Das Land muss jetzt die bestehenden Optionen nutzen, um die agrarstrukturellen und naturräumlichen Gegebenheiten in Südbaden zu berücksichtigen. Der BLHV fordert daher die Landesregierung auf,

  • Betriebe bis 30 Hektar in nicht-roten Gebieten von Aufzeichnungspflichten zu befreien.
  • In Mittelgebirgslagen Ausnahmen einzuführen, sodass Betriebe bewährte und standortangepasste Technik weiterhin bodenschonend einsetzen können.



Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete:


Der BLHV erwartet, dass die künftige Förderkulisse der benachteiligten Gebiete so groß wie möglich sein wird. Dafür muss die Landesregierung die 3. Stufe der Neuabgrenzung nutzen, um anhand neuer „spezifischer Kriterien“ weitere Gemarkungen nach Brüssel zu melden.




Flurneuordnung:


Der Ausbau der Rheintalbahn stellt die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Umfangreiche Flurbereinigungsverfahren sowie eine Sicherstellung und Ausweitung bestehender Bewässerungssysteme sind dringend notwendig. Zur Bewältigung dieses Jahrhundertprojekts müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Bereitstellung einer schlagkräftigen und qualifizierten personellen Besetzung bei der zuständigen Dienststelle der Flurneuordnung, die sich im Vorfeld von umfangreichen Flurbereinigungsverfahren um eine neue Bewässerungskonzeption kümmern sollte.
  • Einführung einer Förderung für gemeinschaftliche Beregnungsanlagen - die GAK eröffnet hier Möglichkeiten, die jetzt vom Land auch im Hinblick auf die Etablierung von Frostschutz-Beregnungen genutzt werden sollten.



Flächenschutz:


Das im Koalitionsvertrag der GroKo festgesetzte Ziel, den Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag zu halbieren, wird vom BLHV ausdrücklich begrüßt. Er erwartet, dass das Land die angekündigte Unterstützung des Bundes annimmt, um bodenrechtliche Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und der Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investoren zu novellieren.

Folgende Punkte sollte die Landesregierung umsetzen:

  • Förderung flächensparender Bauvorhaben
  • Vorrang für produktionsintegrierte Maßnahmen bei Ausgleichsmaßnahmen
  • Absenkung der Grunderwerbssteuer für Grundstückskäufe von aktiven Landwirten
  • Freistellung des Landtauschs unter Landwirten von der Grunderwerbssteuer
  • Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Umgestaltung der Grundsteuer muss zu einer Entlastung der Landwirte führen

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