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Baden-Württemberg

Volksbegehren "Rettet die Bienen": Gesetzesentwurf freigegeben

Mit der Freigabe der Gesetzesnovelle setzt das Kabinett in Baden-Württemberg das Eckpunktepapier um, das das Volkbegehren „Rettet die Bienen“ ersetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes geht auf die Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Volksbegehrens ‚Rettet die Bienen‘ zurück, die in einem breiten Beteiligungsprozess von Politik, Naturschutz und Landwirtschaft erarbeitet worden waren.

„Gerade in der aktuellen Lage zeigt sich, wie wichtig die Arbeit der Landwirtschaft für die tägliche Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln ist. Mit unserem Gesetzesvorschlag setzen wir die mit den Verbänden vereinbarten Eckpunkte zur Stärkung der Biodiversität um und schaffen einen Weg, der die Belange einer zukunftsfähigen Landwirtschaft mit den Ansprüchen eines zeitgemäßen Artenschutzes vereint“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

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Umweltminister Franz Untersteller ergänzte: „Die novellierten Gesetze sind zukunftsweisend. Wir bringen Naturschutz und Landwirtschaft näher zusammen, und wir stärken gleichermaßen sowohl biologische Vielfalt als auch bäuerliche Landwirtschaft.“

Gemeinsame Sache

Die vorliegenden Gesetzesnovellen seien ein gutes Beispiel dafür, wie unterschiedliche Interessen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft ausgeglichen werden könnten und eine Partnerschaft aussehen könne, so Untersteller. „Ich finde, uns ist etwas sehr Gutes gelungen – Politik, Naturschutz und Landwirtschaft gemeinsam.“

Der Vorschlag beschränke sich nicht nur auf die Landwirtschaft selbst, sondern nehme die gesamte Gesellschaft in die Pflicht. Kommunen, Privatpersonen und auch das Land selbst habe seinen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten, so Landwirtschaftsminister Hauk.

62 Millionen Euro für den Naturschutz

„Unser Gesetzesvorschlag arbeitet vor allem mit Anreizen, Förderungen und Unterstützungen, weniger mit Einschränkungen und Verboten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Gesellschaft die betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit den wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens nicht alleine lassen kann“, betonten Hauk und Untersteller.

So seien alleine im Doppelhaushalt 2020/21 rund 62 Mio. € für ein an Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus würden im Bereich der Beratung zum Pflanzenschutz und zum Ökolandbau zusätzliche 20 Stellen geschaffen.

So geht es weiter

„Der Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes geht jetzt in die Verbändeanhörung. Die Interessenvertreter haben drei Wochen Zeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause abzuschließen“, erklärte Minister Untersteller.

Den genannten Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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