Auf die Verlängerung der Frist hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk anlässlich der Präsentation der unterjährig zur Förderung ausgewählten Projekte hingewiesen. Laut dem CDU-Politiker wird es monatlich eine Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung geben. „Mit den an die aktuelle Situation angepassten Maßnahmen trägt das ELR dazu bei, auch in schwierigen Zeiten effiziente Strukturhilfe zu leisten“, erklärte der Minister.
Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum
Der ländliche Raum in Baden-Württemberg soll seine in der Fläche beeindruckende wirtschaftliche Stärke beibehalten, so der Minister. Dieses Ziel bleibe trotz der Corona-Pandemie bestehen, und die nun in die Förderung aufgenommenen Projekte leisteten einen Beitrag dazu. Nach Hauks Angaben wurde für Anträge von 248 Gemeinden ein Fördervolumen von insgesamt 15,8 Mio. € genehmigt. Alle qualifizierten Projekte für Dorfgaststätten und Maßnahmen der Grundversorgung wie beispielsweise Bäcker, Metzger, Dorfläden und Arztpraxen seien berücksichtigt worden.
Innerhalb der Sonderrichtlinie Dorfgastronomie würden 78 gastronomische Vorhaben mit rund 6,4 Mio. € gefördert; die lokale Grundversorgung werde durch 31 Projekte mit rund 3,5 Mio. € gestärkt. Aus den anderen Förderschwerpunkten seien zudem weitere, besonders dringliche und strukturell bedeutsame Projekte aufgenommen worden.