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Baden-Württemberg

Erinnerung: FAKT-Vorantrag

Der Antragszeitraum für das FAKT-Vorantragsverfahren für 2021 endet am 15. Dezember 2020. Voranträge müssen bis dahin dringend abgeschlossen sein.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart erinnert an das FAKT-Vorantragsverfahren für 2021. Der Antragszeitraum endet am 15. Dezember 2020. Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2021 sollte von allen FAKT-Antragstellern ein Vorantrag gestellt werden, in welchem sie erklären, ob sie den bisherigen mindestens fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehalten bzw. um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen erweitern möchten oder beabsichtigt ist in weitere FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen.

Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine nur einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.

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Bitte beachten Sie, dass spätestens am 15. Dezember 2020 der Vorantrag zwingend abzuschließen ist, ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.

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