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FAKT

FAKT-Vorantragsverfahren endet am 16. Dezember

Landwirte aus Baden-Württemberg, die noch keinen Antrag für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) gestellt hat, sollten sich beeilen.

Lesezeit: 1 Minuten

Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2020 soll von jedem FAKT-Antragsteller ein Vorantrag gestellt werden. Darauf verweist das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg.

In dem erklärt der Antragsteller, ob er den bisherigen 5-jährigen Verpflichtungsumfang beibehält, erweitert oder beabsichtigt, in weitere FAKT-Maßnahmen einzusteigen. Dies betrifft auch die Tierwohlmaßnahmen, die eine einjährige Verpflichtungslaufzeit haben.

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Spätestens am 16. Dezember 2019 sei der Vorantrag zwingend abzuschließen, ansonsten liege kein gültiger Vorantrag im Online-Antragssystem FIONA vor, so das Ministerium.

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