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Baden-Württemberg

Finanzielle Hilfen für gewerbliche Teilbetriebe

Das Wirtschaftsministerium hat den Weg für direkte Finanzhilfen auch für gewerbliche Teilbetriebe in der Landwirtschaft freigemacht und die Regeln für Kleinbeihilfen erweitert.

Lesezeit: 2 Minuten

Wer die Voraussetzungen für die "Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe" des Wirtschaftsministeriums erfülle, könne auch als landwirtschaftlicher Betrieb für gewerbliche Teilbereiche Finanzhilfen in Anspruch nehmen. Darauf verwies Landwirtschaftsminister Peter Hauk gestern in einer Pressemitteilung.

Auch habe der Bund die Regelungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen durch die Länder erweitert. Zudem biete die Rentenbank ein Programm zur Liquiditätssicherung an.

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Arbeitszeit für Saisonkräfte verlängert

„Gerade in den Sonderkulturen sind unsere Erzeuger dringend auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen. Wir haben uns beim Bund dafür stark gemacht, dass diese händeringend benötigten Menschen ihren wichtigen Tätigkeiten bei uns nachgehen können“, betonte Minister Hauk. Die Einreise rumänischer Arbeitskräfte auf dem Luftweg sei nun gewährleistet.

Weitere Lockerungen, wie die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen seien nun möglich. Die seither geltende 70-Tage-Regel sei bis zum 31. Oktober auf 115 Tage ausgeweitet worden.

Durch Zuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, freiwerdendes Personal aus anderen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise aus der Gastronomie, für die Arbeit in der Landwirtschaft zu gewinnen. Unter www.daslandhilft.de könnten sich Bürgerinnen und Bürger melden, um die Bauern zu unterstützen.

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