Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die gestern vom Bayerischen Landtag verabschiedete Gesetzesnovelle begrüßt. „Mit dem Inkrafttreten wird in Bayern eine Flächenverbrauchs-Richtgröße von fünf Hektar pro Tag festgeschrieben, die spätestens 2030 erreicht werden soll“, so Aiwanger. 2019 waren es täglich 10,8 Hektar.
Ihrem im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Ziel, den Flächenverbrauch noch in dieser Legislaturperiode, die bis 2023 dauert, zu senken, ist die Bayerische Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern bislang jedoch nicht näher gekommen.
Minister Aiwanger erteilte verpflichtenden und gemeindescharfen Vorschriften für den Flächenverbrauch eine klare Absage. „Wirtschaftliche und demografische Entwicklungen, aber auch globale Herausforderungen wie der Klimawandel oder die Coronakrise erfordern Flexibilität. Wir müssen lokal und regional auf die Bedarfe reagieren. Mit starren Kontingenten stehen wir uns und unserer Heimat selbst im Weg“, erklärt Aiwanger.
Der Wirtschaftsminister verwies zudem auf die Maßnahmen der Staatsregierung, die im Rahmen der 2019 initiierten Flächensparoffensive ressortübergreifend durchgeführt werden. Aiwanger: „Wir setzen Flächenmanager ein und haben einen standardisierten Bedarfsnachweis für neue Siedlungsflächen eingeführt.“ Aktuell werde das Anbindegebot überarbeitet und Gemeinden auf Regionalkonferenzen für das Flächensparen sensibilisiert.
Bauernverband und Grüne fordern gesetzliche Obergrenze
Der Bayerische Bauernverband (BBV) pocht hingegen weiter auf die Verankerung der 5 ha-Obergrenze im Landesplanungsgesetz, so wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben und ohne Kleingedrucktes. "Bezugsgröße und Berechnungsgrundlage muss der Entzug von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sein und bleiben", heißt es in einer Stellungnahme des BBV.
Tag für Tag werde den Bauernhöfen 10,8 ha fruchtbarer Boden und damit die Wirtschafts- und Lebensgrundlage entzogen. Der BBV lehne deshalb jedes Kleinrechnen dieses Problems ab. Auch den Änderungsantrag der Regierungskoalition, wonach Art der Flächennutzung und Grad der Bodenversiegelung berücksichtigt werden sollen, kritisiert der BBV: "Beim aktuellen Flächenverbrauch von 10,8 Hektar am Tag werden also etwa fünfeinhalb Hektar versiegelt, die Fläche ist aber trotzdem verloren für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und oft auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere."
Auch die Grünen im Bayerischen Landtag und Umweltverbände kritisieren die Richtgröße als zu unverbindlich. Sie fordern eine gesetzliche Obergrenze von 5 ha ab 2026.