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Forstreform : "Grün-Schwarz muss besser zuhören"

Waldbesitzer in Baden-Württemberg müssen ihr Holz künftig selbst vermarkten – und wehren sich gegen neue Öko-Auflagen. (Mit Video.)

Lesezeit: 3 Minuten

Im Interview mit top agrar erklärt der Geschäftsführer der Forstkammer, Jerg Hilt, den aktuellen Stand der Forstreform in Baden-Württemberg.

Das Land will, anders als versprochen, bei der Forstreform den Waldbesitzern neue ökologische Pflichten auferlegen. Warum der Schwenk?

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Hilt: Dazu gibt es viele Spekulationen, an denen ich mich nicht beteilige. Aber ich frage mich schon, warum das Land das Gefühl hat, dass es eingreifen muss. Unsere Wälder wurden in den letzten Jahren bereits älter, laubholzreicher, naturnäher und vorratsreicher.

Jerg Hilt erklärt im Video, was er an der jetzt geplanten Forstreform für nicht zu verantworten hält:



(Video wird nicht angezeigt? Hier klicken.)

Was würden die vom Forstministerium geplanten Änderungen für die Waldbesitzer bedeuten?

Hilt: Ein wichtiger Punkt ist z. B. die Pflicht, den Boden zu verbessern. Damit wäre die Förderung des Wiederaufbaus sowie der Kalkung infragegestellt. Denn man würde niemanden dafür bezahlen, dass er eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Eine Bodenkalkung z. B. kostet jedoch schnell 4 000 €/ha – und den Schaden hat der saure Regen verursacht, nicht die Waldbesitzer.

Und: Die Wälder sollen einen „hinreichenden Totholzanteil“ enthalten, der aber nicht genau festgelegt ist. Kann ich also vom Borkenkäfer befallene Bäume noch entfernen, oder ist das mein „hinreichendes Totholz“? Es bleiben viele Fragen offen.

Betrifft das auch die Ökokonten?

Hilt: Möglich. Die Frage ist, ob man Ökopunkte für Maßnahmen bekommen kann, zu denen man gesetzlich verpflichtet ist. Ich glaube, das war dem Land nicht bewusst. Dabei sind die Ökokonten eine Win-Win-Win-Win-Situation für die Bewirtschafter, die Natur, das Land – das nicht zahlen muss – und Punktekäufer.

Der Entwurf geht nun in den Landtag und soll zum 1.1.2020 inkrafttreten. Erwarten Sie noch Anpassungen?

Hilt: Gut war, wie sich die Waldbesitzer am Anhörungsfahren beteiligt haben. Ich hoffe, dass Regierung und Landtag nun auch wirklich hinhören.

Sicher ist bereits, dass Baden-Württemberg ab 2020 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr das Holz der anderen Waldbesitzer mitverkauft. Sollten diese nun selbst vermarkten?

Hilt: Das ist nur dann eine Option, wenn der Verkäufer nah am Sägewerk ist und gute Beziehungen unterhält. In der Regel dürften die Mengen aber zu klein sein, um gute Preise einfordern zu können.

Jerg Hilt erläutert im Video die Zukunft der Holzvermarktung in Baden-Württemberg:



(Video wird nicht angezeigt? Hier klicken.)

Welche Menge muss zusammenkommen, um am Markt zu bestehen?

Hilt: Die Sägeindustrie konzentriert sich immer weiter. Daher werden 200 000 Festmeter für eine Vermarktungsorganisation empfohlen.

Selbst bei den meisten Verkaufsstellen der Landkreise dürften die Mengen künftig darunter liegen, da die Staatsforsten nun separat vermarkten müssen. Wie können Waldbesitzer ihre Menge dann bündeln?

Hilt: Oft ist es sinnvoll, wenn die Forstbetriebsgemeinschaften eine Genossenschaft gründen. Zwar wären künftig alle privaten Rechtsformen für die Vermarktung erlaubt und förderfähig. Doch bei den gebündelten Mengen geht es um viel Geld. Bei einer Genossenschaft prüft der Verband regelmäßig die Wirtschaftlichkeit und die Genossen haben ein demokratisches Mitwirkungsrecht. Das schafft Sicherheit.

Wo entstehen solche Genossenschaften?

Hilt: In Emmendingen und Waldshut wurden sie bereits gegründet. Im Kreis Ravensburg sowie im schwäbisch-fränkischen Wald ist dies in Arbeit.

Dieses Interview stammt aus der top agrar Südplus 2/2018. Jetzt testen.

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