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Bayern

Fristende Mehrfachantrag am 17. Mai 2021

Das Landwirtschaftsministerium erinnert an die Abgabefrist für den Mehrfachantrag 2021.Bis zum 17. Mai muss dieser vorliegen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Montag den 17. Mai endet die Abgabefrist für den Mehrfachantrag 2021. Landwirte, die diesen für ihren Betrieb wichtigen Antrag noch nicht gestellt haben, müssen sich nun beeilen, wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte.

Neben den Direktzahlungen können Landwirte auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. In diesem Jahr können sie darüber hinaus erstmals auch die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen beantragen. „Unsere bayerischen Landwirtinnen und Landwirte pflegen und erhalten unsere einmalige Kulturlandschaft Bayerns. Die Förderprogramme sollen den entstehenden Mehraufwand ausgleichen. Denn diese harte und wertvolle Arbeit ist nicht selbstverständlich“ sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

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Mitarbeiter unterstützen telefonisch

Die Antragstellung erfolgt seit Jahren rein elektronisch im integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) unter www.ibalis.bayern.de. Aufgrund der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie ist ein persönliches Erscheinen im zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf absolut dringende Fälle zu begrenzen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Landwirte aber natürlich telefonisch bei allen Fragen zum Mehrfachantrag.

Mittels digitaler Fernunterstützung kann sogar schnell und gezielt auch direkt in der elektronischen Antragsmaske Hilfestellung geleistet werden. Bei rechtzeitiger Antragstellung können dabei entdeckte Fehler sofort korrigiert werden. „Es zahlt sich aus, dass unsere Landwirtschaftsverwaltung und die Landwirtschaft beim Thema Digitalisierung so erfolgreich vorangehen. Bei all den Schattenseiten von Corona, hier haben wir gesehen wie gut wir für die Zukunft aufgestellt sind“, sagte die Ministerin.

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