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Baden-Württemberg

Gemeinsamer Antrag 2020: Keine Fristverlängerung

Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag (GA) wird trotz Corona nicht verlängert. Bis zum 15. Mai läuft die Frist.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in Baden-Württemberg weist darauf hin, dass auch in diesem Jahr die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag am 15. Mai endet.

Keine Fristverlängerung

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Da die Antragsverfahren in Deutschland auch in diesem Jahr früh begonnen hat und trotz Corona-Pandemie insgesamt gut verlief, verzichtet Deutschland auf die EU-rechtlich mögliche Verlängerung der Antragsfrist. Vorrangiges Ziel ist es – auch unter den erschwerten Corona-Bedingungen – wie bisher einen frühestmöglichen Auszahlungstermin zu erreichen. Eine Verlängerung der Antragsfrist hätte dies verhindert.

Hinweise zu den Fristen und zur Vorabprüfungsphase

Der fristgerechte Eingang des unterschriebenen Komprimierten Antrags bei der unteren Landwirtschaftsbehörde ist entscheidend für die Antragstellung. Erst dann gilt der Gemeinsame Antrag als gestellt. Das Antragsverfahren FIONA läuft seit 5. März sehr stabil und die meisten Antragsteller haben inzwischen ihren Antrag elektronisch eingereicht.

Bei verspäteter Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 9. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt.

Bei Änderungsmitteilungen zu einzelnen Flächen im Gemeinsamen Antrag, die nach dem 2. Juni 2020 und bis einschließlich 9. Juni 2020 eingehen, wird die Zahlung für den gesamten betroffenen Schlag, zu dem bisher nicht beantragte (Teilschlag-) Flächen nachgemeldet werden, um 1 Prozent je Arbeitstag Verspätung gekürzt. Bei Eingang einer Änderungsmitteilung nach dem 9. Juni 2020 erfolgt für die verfristet gemeldete (Teilschlag-) Fläche des betroffenen Schlags keine Zahlung. Für die restliche Schlagfläche erfolgt die Zahlung ungekürzt bzw. allenfalls gekürzt aufgrund des ggf. verspäteten (bis einschließlich 9. Juni) Eingangs.

Vorabprüfungsphase bis 19. Juni

Die Vorabprüfungsphase läuft bis zum 19. Juni, das MLR empfiehlt daher unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ nachzuschauen, ob noch nicht bearbeitete GIS-Meldungen ausgegeben werden bzw. seit dem letzten Abschluss hinzugekommen sind.

Hier erhalten Landwirte Hilfe und Unterstützung

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellern die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter.

Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 erreichbar.

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