Am Freitag, den 15 Mai, also Ende nächster Woche, endet die Antragsfrist für den Mehrfachantrag bzw. Gemeinsamen Antrag (GA). Da die Antragstellung online erfolgt und der Publikumsverkehr an den Landwirtschaftsämter stark eingeschränkt ist, sollten Sie besonders darauf achten, dass die Abgabe des Antrags bestätigt ist. Dafür gelten in Baden-Württemberg und Bayern unterschiedliche Regeln:
Baden-Württemberg: Komprimierten GA ausdrucken und abgeben
In Baden-Württemberg müssen Sie nach dem Fertigstellen des Online-Antrags einen „komprimierten Gemeinsamen Antrag“ ausdrucken, diesen unterschreiben und spätestens bis zum 15. Mai beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht haben. Damit ist dann der elektronische Versand bestätigt.
Bayern: Sendenachweis ausdrucken
In Bayern wird der Mehrfachantrag über das Interntportal iBALIS beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht. Nachdem Sie den Antrag online fertiggestellt und versandt haben, erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Sendenachweis mit den Daten zu Ihrem Antrag. Diesen Sendenachweis sollten Sie ausdrucken. Denn er dient als Eingangsbestätigung Ihres Mehrfachantrages. Eine Vorlage des Sendenachweises beim Landwirtschaftsamt ist in Bayern nicht erforderlich.