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Gemeinsamer Antrag: Bestätigung der Abgabe nicht vergessen!

Trotz Coronakrise muss der Gemeinsame Antrag am 15. Mai 2020 abgegeben sein. Für die Eingangsbestätigung des Antrags gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regeln.

Lesezeit: 1 Minuten

Am Freitag, den 15 Mai, also Ende nächster Woche, endet die Antragsfrist für den Mehrfachantrag bzw. Gemeinsamen Antrag (GA). Da die Antragstellung online erfolgt und der Publikumsverkehr an den Landwirtschaftsämter stark eingeschränkt ist, sollten Sie besonders darauf achten, dass die Abgabe des Antrags bestätigt ist. Dafür gelten in Baden-Württemberg und Bayern unterschiedliche Regeln:

Baden-Württemberg: Komprimierten GA ausdrucken und abgeben

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In Baden-Württemberg müssen Sie nach dem Fertigstellen des Online-Antrags einen „komprimierten Gemeinsamen Antrag“ ausdrucken, diesen unterschreiben und spätestens bis zum 15. Mai beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht haben. Damit ist dann der elektronische Versand bestätigt.

Bayern: Sendenachweis ausdrucken

In Bayern wird der Mehrfachantrag über das Interntportal iBALIS beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingereicht. Nachdem Sie den Antrag online fertiggestellt und versandt haben, erscheint auf Ihrem Bildschirm ein Sendenachweis mit den Daten zu Ihrem Antrag. Diesen Sendenachweis sollten Sie ausdrucken. Denn er dient als Eingangsbestätigung Ihres Mehrfachantrages. Eine Vorlage des Sendenachweises beim Landwirtschaftsamt ist in Bayern nicht erforderlich.

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