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Baden-Württemberg

Gesetzesnovelle zum Artenschutz: Anhörungsfrist verlängert

Die Bitte der Landesbauernverbände auf eine längere Anhörungsphase hatte Erfolg: Die Minister Hauk und Untersteller gestehen ihnen sechs Wochen Zeit zur Prüfung der Novelle zu.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf Bitten mehrerer Verbände, darunter die großen Landwirtschaftsverbände BLHV und LBV sowie die Kommunalen Landesverbände, wird die Anhörungsfrist für die Novellierung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes von drei auf insgesamt sechs Wochen verlängert.

Darauf haben sich Umweltminister Franz Untersteller MdL und Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL heute in Stuttgart verständigt.

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„Uns liegt sehr daran, dass alle Verbände sich in einem geordneten Verfahren beteiligen können. Wenn die Verbände und ihre Mitglieder deshalb mit Blick auf das aktuelle Corona-Geschehen dafür mehr Zeit benötigen, sollen sie diese auch bekommen“, sagten Minister Peter Hauk MdL und Minister Franz Untersteller MdL. „Der Prozess, der zu dieser Gesetzesnovelle geführt hat, war von Anfang auf eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen und auf einen möglichst großen Konsens ausgerichtet. Diesen guten Prozesscharakter wollen wir beibehalten.“

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