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Baden-Württemberg

Gesetzespaket für mehr Biodiversität verabschiedet

Mehr Ökolandbau, weniger chemischer Pflanzenschutz, keine Schottergärten: Baden-Württembergs Gesetzesnovelle für mehr Biodiversität soll Naturschutz und Landwirtschaft versöhnen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der baden-württembergische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetztes zugestimmt. Wesentliche Punkte der Novelle sind:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30 bis 40 Prozent bis zum Jahr 2030
  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent bis zum Jahr 2030
  • Verbot von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten
  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesflächen bis zum Jahr 2030
  • Erhalt von Streuobstbeständen
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken
  • Minimierung der Lichtverschmutzung
  • Schaffung von Refugialflächen auf 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen

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Landwirtschaft und Naturschutz unter einem Dach

Der Gesetzesnovelle vorangegangen war das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, das seitens der Landwirtschaft massive Bedenken auslöste. Es folgten mehrere Verhandlungsrunden zwischen Landesregierung, Landnutzerverbände und dem Trägerkreis des Volksbegehrens, in denen sich die Beteiligten auf den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ einigten. Im Zuge dessen stellte der Trägerkreis des Volksbegehrens die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren ein und unterstützte den aus dem Volksantrag entstandenen Gesetzentwurf.

„Im Einklang mit Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben wir heute ein Gesetzespaket beschlossen, das sich wirklich sehen lassen kann“, kommentierte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller das Ergebnis der Landtagssitzung. Zeitgleich mahnte er an, dass jedem klar sein müsse, dass allein die Verabschiedung des Gesetzes die bestehende Situation nicht verändere. Erst die tägliche praktische Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen bewirke die Stärkung der Biodiversität in Baden-Württemberg.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk sieht in dem gemeinsamen Vorgehen von Landwirtschafts- und Umweltministerium ein Vorbild für die Bundespolitik. Mit Blick auf die Landwirtschaft erklärte er, dass nicht mit Druck und Ordnungsrecht gearbeitet, sondern mit gezielten Anreize gearbeitet werde, um die gesetzten Ziele zu erreichen.

Klärung offener Fragen notwendig

Der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes Werner Räpple zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Wir haben einen Gesinnungswandel herbeigeführt, denn die Landwirtschaft ist jetzt nicht mehr nur ein Teil des Problems, sondern ein fester Teil der Lösung.“ Lösungen könnten aber nur auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und mit einer starken Beratung in die Praxis gebracht werden. Deshalb erwarte von der Staatsregierung, zeitnah mehr in die praxisorientierte Forschung zu investieren.

Entscheidend für das Gelingen der Biodiversitätsstrategie sei, ob man den Betrieben eine sichere Zukunftsperspektive bieten könne oder nicht. „Leider finden wir in der aktuellen Biodiversitätsstrategie noch zu viele existenzgefährdende Risiken, insbesondere beim Reduktionsziel für Pflanzenschutzmittel.“ Hier gebe es noch immer juristische Auslegungsfragen, deren Offenlassen nicht dazu führen dürfe, dass das Land zur Abkehr vom kooperativen und somit gemeinsamen Weg mit der Landwirtschaft gezwungen werden könne.

Wertschätzung in Wertschöpfung umwandeln

„Der Prozess der Aussöhnung von Naturschutz und Landwirtschaft hat eine wichtige Zwischenetappe erreicht. Das Land hat heute per Gesetz den schrittweisen Umbau der Landwirtschaft eingeläutet und fördert damit nicht nur die Artenvielfalt auf dem Acker, sondern stärkt vor allem auch die bei uns noch vorhandenen, bäuerlichen Strukturen. Jetzt geht es darum, aus Wertschätzung im Gesetz Wertschöpfung im Betrieb zu machen“, kommentiert Baden-Württembergs Demeter-Landesvorstand Tim Kiesler die Gesetzesnovelle.

Für Hans Barthelme, Vorsitzender von Naturland, steht fest: „Mehr Ökologie in der Landwirtschaft gibt es nicht zum Nulltarif – weder für Betriebe, noch für die Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Nach Ansicht von Rudolf Bühler von der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch-Hall müsse es als nächstes gelingen, alle Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot zu nehmen und vor allem das regionale Lebensmittelhandwerk und die ländliche Gastronomie als Partner zu gewinnen. Denn hier entstehe aus heimischem Bio regionale Wertschöpfung.

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