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Volksbegehren "Rettet die Bienen"

Gewässerrandstreifen Bayern: Das müssen Landwirte jetzt beachten

Bayerns Ackerbauern müssen neuerdings eigentlich Abstand zu Gewässern halten. Doch die Kartierung war so falsch, dass die Regierung sie zurücknahm. Was gilt nun – und was nicht?

Lesezeit: 3 Minuten

Gravierende Fehler enthielt die Gewässerkarte der bayerischen Behörden – Ministerpräsident Söder ließ sie daraufhin lieber wieder offline nehmen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Landwirte Gewässerrandstreifen nicht mehr acker- oder gartenbaulich nutzen dürfen. Die Vorschrift der fünf Meter breiten Randstreifen war im Zuge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zum 1. August 2019 ins Bayerische Naturschutzgesetz eingeflossen.

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Bayerns Landwirtschaftsministerium erklärt den Vorgang gegenüber Südplus so: Um schnell Planungssicherheit bei den Beteiligten zu erreichen, hätte die Wasserwirtschaftsverwaltung innerhalb kürzester Zeit eine erste Gewässerrandstreifenkulisse erarbeitet. Grundlage seien die aktuellen Gewässer der Karten der Bayerischen Landesvermessungsverwaltung gewesen.

Der Entwurf dieser Kulisse habe jedoch besonders an den Oberläufen der Gewässer "Diskrepanzen mit den Verhältnissen vor Ort" aufgezeigt. Ein Sprecher des Ministeriums stellt fest: "Dies hat starke Kritik bei Landwirten und dem Berufsstand ausgelöst."

Aufgrund dieser Unklarheiten habe man die Kulissen „Fließgewässer (VB)“ und „Seen (VB)“ aus dem integrierten Bayerischen Landwirtschaftlichen Informations-System (iBALIS) herausgenommen. Die als Orientierung zur Anlage von Gewässerrandstreifen gedachten Kulissen würden nun überarbeitet. "Dieser Prozess erfolgt unter Einbindung der Beteiligten vor Ort", verspricht das Ministerium.

Vorschrift gilt auch ohne Karte

Die mit dem Volksbegehren geschaffene Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen gelte trotzdem, so der Sprecher weiter. Daher hätten Landwirte an eindeutig erkennbaren Gewässern Gewässerrandstreifen anzulegen. Bei unklaren Verhältnissen, insbesondere bei Be- und Entwässerungsgräben, kann eine Klärung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt (WWA) in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt (AELF) erfolgen.

Klarheit bis zur Antragsstellung?

Sofern bis zur Antragstellung für die Agrarumwelt-und Klimamaßnahmen (AUM) bis Ende Februar 2020 beziehungsweise für den Mehrfachantrag bis Mitte Mai keine Klärung möglich ist, entstehe auch in 2020 in nicht eindeutig erkennbaren Konstellationen dem Landwirt kein Nachteil, verspricht das Ministerium.

Unabhängig davon gilt nach Auskunft des Umweltministeriums (StMUV) für die Herbstbestellung 2019 an allen Gewässern und Gräben Bestandsschutz. Das heißt: Die bestellten Winterungen dürfen auch in 2020 geerntet werden. Mehrjährige Kulturen und Dauerkulturen dürfen noch einmal in 2020 geerntet werden.

Hier kein Randstreifen vorgeschrieben:

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium erklärt gegenüber Südplus auch, wo vorerst keine Randstreifen einzuhalten seien:

  • An eindeutig "Grünen Gräben" mit klarem Grasbewuchs, die nur gelegentlich wasserführend sind,
  • an künstlichen Gewässern (ein künstliches Gewässer liegt vor, wenn dieses vom Menschen geschaffen ist, in einem Bereich liegt, in dem zuvor kein Gewässer / Graben o.ä. vorhanden war und sich dort kein guter ökologischer Zustand entwickeln kann; Gewässerumlegungen sind keine künstlichen Gewässer),
  • an Be- und Entwässerungsgräben, Teichen und Weihern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung (insbesondere, wenn das Einzugsgebiet kleiner als 50 ha ist oder kein gewässerbezogenes, gesetzlich geschütztes Biotop vorhanden ist),
  • an Verrohrungen sowie
  • an Straßenseitengräben, soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen.

Allen dazwischenliegenden Grenzflächen könne man nur durch eine Festlegung vor Ort einstufen. Das Ministerium betont zudem, dass dort, wo klar ein Gewässerbett auch bei einer nur zeitweisen Wasserführung erkennbar ist (Kies, Schotter, Erdspuren), ein Gewässerrandstreifen anzulegen ist.

Am Mittwoch empfingen oberfränkische Landwirte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber mit einer spontanen Schlepperdemo auf Kloster Banz. Unmut über die falsche Gewässerkartierung war dabei einer von vielen Anlässen.

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