Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags beschloss eine neue Regelung für die Genehmigung neuer Güllebehälter. „Mit dem Beschluss soll erreicht werden, dass den Sachbearbeitern in den Landratsämtern bei ihrer Ermessensentscheidung die Angst vor falschen Entscheidungen genommen wird“, so der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel.
Weil das Gruber Modell nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung genehmigt werden kann, verweigern etliche Kreisverwaltungsbehörden bisher noch die Genehmigung. Andererseits liegen bisher keine geeigneten zugelassenen Bauprodukte für die reguläre Genehmigung vor, sodass vielerorts der Bau von Güllebehältern stockt.
Der Beschluss des Umweltausschusses muss noch vom Landtagsplenum formal bestätigt werden, bis ihn das Umweltministerium offiziell mitteilen kann. Das wird voraussichtlich Ende Januar der Fall sein.
Diese Meldung erschien in der Januarausgabe von top agrar Südplus (01/2021). Jetzt testen.
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Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags beschloss eine neue Regelung für die Genehmigung neuer Güllebehälter. „Mit dem Beschluss soll erreicht werden, dass den Sachbearbeitern in den Landratsämtern bei ihrer Ermessensentscheidung die Angst vor falschen Entscheidungen genommen wird“, so der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel.
Weil das Gruber Modell nur im Rahmen einer Ausnahmeregelung genehmigt werden kann, verweigern etliche Kreisverwaltungsbehörden bisher noch die Genehmigung. Andererseits liegen bisher keine geeigneten zugelassenen Bauprodukte für die reguläre Genehmigung vor, sodass vielerorts der Bau von Güllebehältern stockt.
Der Beschluss des Umweltausschusses muss noch vom Landtagsplenum formal bestätigt werden, bis ihn das Umweltministerium offiziell mitteilen kann. Das wird voraussichtlich Ende Januar der Fall sein.
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