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Düngeverordnung

Güllezusätze bringen's nicht, sagt Bayerns Landwirtschaftsministerium

Neun Verbände von BBV bis AbL machen sich für Ausnahmen von der Schleppschuhpflicht stark. Jetzt antwortet das Bayerische Landwirtschaftsministerium.

Lesezeit: 5 Minuten

Ein Sprecher des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums reagiert gegenüber top agrar Südplus auf die Forderungen von neun bayerischen Verbänden, Ausnahmen von der Pflicht zur bodennahen Gülleausbringung laut Düngeverordnung zuzulassen. Der Bayerische Bauernverband, die bayerischen Bioverbände, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Fachverband Biogas sowie fünf weitere Verbände pochen darauf, dass der Freistaat "alternative Verfahren" zulässt. Dies ist laut Düngeverordnung möglich, wenn die Verfahren die Ammoniakemissionen bei der Gülleausbringung genauso senken wie die bodennahe Ausbringung.

Am Landwirtschaftsministerium in München hat man offenbar nur bedingt Verständnis für den Vorstoß. "Wir nehmen die Sorgen der Landwirte sehr ernst", sagt ein Sprecher, fügt aber hinzu: "Die Landwirtschaft ist mit 95 Prozent aller Ammoniakemissionen Hauptverursacher." Man stehe im Fokus der Öffentlichkeit und müsse alle Potenziale ausschöpfen, um die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung bezüglich Ammoniakreduktion zu erreichen.

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Gülle im Gras? Freistaat untersucht Futterhygiene

Das Ministerium verweist darauf, dass es bereits umfangreich geforscht hat, wie sich die neue Gülleausbringtechnik praxisgerecht nutzen lässt und ob z.B. Güllezusätze in der Lage sind, die Ammoniakverluste gleichwertig zu reduzieren. "Zu Fragen der Optimierung einer emissionsarmen und praxisgerechten Gülleausbringtechnik hat unser Haus bereits umfangreiche Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die in der Übergangsfrist für Grünland bis 2025 zum Abschluss kommen. Dabei werden auch der Einfluss der Gülleapplikationstechnik auf die Futterhygiene und mögliche Zusatzstoffe zur Emissionsminderung weiter untersucht", so der Sprecher.

Güllezusätze überzeugen das Ministerium nicht

Bezüglich der Güllezusätze ist das Fazit des Ministeriums aber ernüchternd. Viele Praktiker haben gute Erfahrungen mit Stoffen wie Effektiven Mikroorganismen, Leonardit oder Gesteinsmehl gemacht. Die Chancen, dass sie als Alternative zur bodennahen Ausbringung zugelassen werden, stehen aber offenbar nicht gut: "Leider konnten die vielen Güllezusätze mit Ausnahme von konzentrierter Schwefelsäure den Nachweis einer gleichwertigen Ammoniakreduzierung bisher nicht erbringen", resümiert das Ministerium seine bisherige Forschungsarbeit.

Das Ministerium hätte sich wohl gewünscht, dass die Branche sich früher auf die neuen Vorschriften einstellt. "Die Vorgaben zur Ausbringtechnik und den Übergangsfristen für bestelltes Ackerland und Grünland sind seit vielen Jahren bekannt", so der Sprecher weiter.

Vorgaben halb so wild?

Die Dringlichkeit des Anliegens der Bauern sieht das Ministerium offenbar nur bedingt. "Für Ackerland ist unbestritten, dass die Technik funktioniert. Das belegt die kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme unserer KULAP-Maßnahmen zur emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung auf über 545.000 Hektar im Jahr 2018. Auch im Grünland wird sie bereits erfolgreich eingesetzt."

Insbesondere für Grünland, wo die Vorgabe erst ab 2025 gilt, hält das Ministerium die Technik aber dem Anschein nach noch nicht für vollständig praxisreif: "Für Grünland muss die Übergangszeit sowohl von den Landwirten, den Landtechnikherstellern als auch durch unsere Verwaltung genutzt werden, sich weiter intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen", sagt der Sprecher.

Parallel habe Bayern früh vorläufige Ausnahmen aufgrund agrarstruktureller und naturräumlicher Gründe festgelegt, um den Landwirten Planungssicherheit zu geben. Die mit den Vorgaben verbundenen Probleme unterschätze man also gewiss nicht.

Originaltext

Lesen Sie hier unsere Fragen und die Antworten im Original:

Nehmen das Ministerium und die Landesanstalt für Landwirtschaft das Verbändepapier zum Anlass, ihre Bemühungen hinsichtlich der Anerkennung alternativer Verfahren (§6 Abs. 3 Düngeverordnung) zu intensivieren? Wenn ja, wie?

Landwirtschaftsministerium: Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen zum Vollzug der gesetzlichen Vorgaben zu definieren und Unterstützung bei der Umsetzung der zulässigen Technik für die Landwirte zu leisten. Zu Fragen der Optimierung einer emissionsarmen und praxisgerechten Gülleausbringtechnik hat unser Haus deshalb bereits umfangreiche Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die in der Übergangsfrist für Grünland bis 2025 zum Abschluss kommen.

Dabei werden auch der Einfluss der Gülleapplikationstechnik auf die Futterhygiene und mögliche Zusatzstoffe zur Emissionsminderung weiter untersucht. Nicht nur wir, sondern viele andere Organisationen wie Landtechnikhersteller und Landmaschinenschulen setzen sich seit Jahren mit der Thematik auseinander. (top agrar hat ja immer wieder darüber berichtet). Leider konnten die vielen Güllezusätze mit Ausnahme von konzentrierter Schwefelsäure den Nachweis einer gleichwertigen Ammoniakreduzierung bisher nicht erbringen.

Dass sich hier neun, teils nicht in dieselbe Richtung arbeitende landwirtschaftliche Interessensverbände zu einer gemeinsamen Stellungnahme durchgerungen haben, belegt, wie viel Druck auf die Landwirte die Vorschriften zur bodennahen Gülleausbringung gemäß Düngeverordnung auslösen. Hatte das Ministerium die Sorgen und Probleme der Praktiker bezüglich dieser Vorschrift unterschätzt?

Landwirtschaftsministerium: Die Umsetzung der düngerechtlichen Vorgaben ist insgesamt eine große Herausforderung. Wir nehmen die Sorgen der Landwirte daher dabei sehr ernst. Die Vorgaben zur Ausbringtechnik und den Übergangsfristen für bestelltes Ackerland und Grünland sind seit vielen Jahren bekannt. Für Ackerland ist unbestritten, dass die Technik funktioniert. Das belegt die kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme unserer KULAP-Maßnahmen zur emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung auf über 545.000 Hektar im Jahr 2018.

Auch im Grünland wird sie bereits erfolgreich eingesetzt. Für Grünland muss die Übergangszeit sowohl von den Landwirten, den Landtechnikherstellern als auch durch unsere Verwaltung genutzt werden, sich weiter intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen. Darüber hinaus hat Bayern frühzeitig vorläufige Ausnahmen aufgrund agrarstruktureller und naturräumlicher Gründe festgelegt, um den Landwirten Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig wurden umfangreiche Forschungsvorhaben zu der Thematik auf den Weg gebracht. Die mit den Vorgaben verbundenen Probleme wurden und werden also gewiss nicht unterschätzt.

Man darf nicht verkennen: Die Landwirtschaft ist mit 95 Prozent aller Ammoniakemissionen Hauptverursacher. Wir stehen also im Fokus der Öffentlichkeit und müssen am Ende alle Potenziale ausschöpfen, um die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.

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