Das Hauptproblem der Düngemittelverordnung sieht Häusler darin, dass die ausgewiesenen Messstellen nicht alle repräsentativ sind. Es sollten nicht ausschließlich die bereits vorhandenen Messstellen für die Nitratmessung herangezogen werden, sondern auch zusätzlich entsprechend seines bereits im bayerischen Landtag beschlossenen Antrags rund 900 weitere Messstellen eingerichtet werden, um eine breitere und abgesicherte Querschnittsbefundung sicherzustellen.
Darüber hinaus sollte die Nährstoffbilanz mitberücksichtigt werden, da die Nitratkonzentration von Niederschlagsmenge und Verdünnung abhängig ist. Des Weiteren will Häusler dafür eintreten, dass die fachlich notwendige Zwischenfruchtdüngung im Herbst aus dem Verbot gestrichen werde. Die Zwischenfruchtdüngung sei dringend notwendig für den Humusaufbau, die Förderung des Bodenlebens und den Erosionsschutz durch Winterbedeckung, argumentierte Häusler.
Hinsichtlich der Gewässerrandstreifen wies Häusler darauf hin, dass Landwirte bei Gewässern dritter Ordnung, die nicht dauerhaft wasserführend sind, in Eigenverantwortung festlegen können, ob ein Randstreifen anzulegen ist oder nicht. Diese Regelung gilt bis zu einer endgültigen Klärung durch die Fachbehörden.
Eigentlicher Anlass des Pressetermins auf dem Anzenhof in der schwäbischen Gemeinde Kühlenthal, bei dem neben Vertretern von Behörden, Verbänden und Maschinenringen auch Landwirte anwesend waren, war die Vorstellung eines neuen Verfahrens zur Gülleaufbereitung, über das Südplus bereits berichtet hatte. Den Beitrag finden Sie hier
Das Verfahren flockt mit Zusätzen die Feststoffe aus der Gülle, die dann aufbereitet und vermarktet werden. Ein Pilotprojekt dieser Anlage soll jetzt im Landkreis Landshut starten. Die Kosten für die Aufbereitung sollen 9 bis 15 € pro Kubikmeter betragen.