Im Blick auf die Sitzung des Bundesrates am morgigen Freitag fordert der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk, die Bauern bei einer Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mitzunehmen.
„Eine Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die unsere Bauern nicht mitnimmt, ist ein Muster ohne Wert. Wenn die Anforderungen praxisfern und die Übergangsfristen zu kurz sind, werden viele schweinehaltenden Betriebe in einem wirtschaftlich ohnehin schwierigen Umfeld aufgeben. Die Schweinefleischproduktion wird dann dorthin abwandern, wo wir keinen Einfluss auf Tierwohl- oder Umweltstandards haben. Das kann nicht unser Ziel sein“, sagte Hauk. „Mein Ziel ist es, das Tierwohl in den Ställen gemeinsam mit unseren bäuerlichen Familienbetrieben im Land weiterzuentwickeln und nicht gegen sie. Besonders die derzeit diskutierten sehr kurzen Übergangsfristen der neuen Verordnung sehen wir mit Blick auf die eher kleinstrukturierten Betriebe im Land sehr kritisch. Das könnte vielen Betrieben das Genick brechen."
Übergangszeitraum von zehn Jahren
Aus seiner Sicht wäre der Verordnungsentwurf des Bundes mit einer Übergangsfrist von 17 Jahren das richtige Signal gewesen. Dieser werde nach den aktuellen Beratungen in den Ländern allerdings keine Mehrheit finden. Deshalb plädiere Hauk dafür, dass Baden-Württemberg dem Kompromissantrag von Nordrhein-Westfalen zustimmt. Dieser sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Dieser Zeitraum gebe den Bauern Planungssicherheit und zumindest etwas Zeit, ihre Betriebe auf die neuen Anforderungen umzustellen.
Zeit und Luft verschaffen
Solle aus dem ohnehin schon laufenden Strukturwandel bei den Schweinehaltern kein Strukturbruch werden, brauche es angemessene Übergangsfristen, die den betroffenen Betrieben Zeit und Luft für die notwendigen Investitionen einräumen. Grundsätzlich sei es wichtig, im Sinne der Rechtssicherheit für die Betriebe eine tragfähige Lösung zu finden.