Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Kastration

Hauk: Improvac-Verbot für Ökobetriebe nicht nachvollziehbar

Die EU-Kommission hält die Immunokastration von Ökoebern für nicht rechtskonform und zwingt die Länder damit zum Verbot. Baden-Württemberg reagiert widerwillig.

Lesezeit: 3 Minuten

„Die EU-Kommission hat im vergangenen Juni auf eine Anfrage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft eindeutig erklärt, dass der Einsatz von Improvac® zur Immunokastration von männlichen Schweinen im ökologischen Landbau nicht der Rechtsauffassung der EU-Kommission entspricht. Daher kann die Immunokastration in der ökologischen Schweinehaltung auch in Baden-Württemberg – trotz deutlicher Vorteile für den Tierschutz – nicht mehr angewandt werden“, erklärte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk in einer Pressemitteilung. Die Position der EU-Kommission zur Ablehnung der Immunokastration im Ökobereich sei für das Ministerium fachlich und rechtlich nicht nachvollziehbar. Hauk hätte sich eine ausführlichere Begründung von der EU-Kommission gewünscht. Die Immunokastration mit Improvac® stelle eine gute Alternative zur chirurgischen Kastration männlicher Ferkel dar, zumal diese ab 2021 nur noch mit Betäubung zulässig ist.

Chirurgische Kastration ab September

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In Deutschland wurde die Immunokastration im ökologischen Landbau in den meisten Ländern aufgrund der Vorteile für den Tierschutz bisher toleriert, zumal das europäische Ökorecht hierzu keine eindeutige Vorgabe macht. Nach der Positionierung der EU-Kommission sei dies nun jedoch nicht mehr möglich. Die betroffenen Betriebe müssen zukünftig für die Ferkelkastration ein anderes Verfahren anwenden.

Zur Anpassung an die jetzt erfolgte Entscheidung zum Einsatz von Improvac® werde Baden-Württemberg, ebenso wie Bayern wie folgt verfahren:

  • Für Ökoferkelerzeuger gilt, dass ab 1. September 2020 geborene männliche Ferkel chirurgisch entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften kastriert werden müssen, soweit sie nicht für eine Ebermast vorgesehen sind.
  • Bei Mastbetrieben wird es im Rahmen der Ökokontrolle nicht beanstandet, wenn vor dem 1. September 2020 geborene unkastrierte Eber noch mit Improvac® behandelt wurden oder werden. Dies gilt allerdings nur für Eber, die vor dem 1. Mai 2021 geschlachtet werden.
  • Mit Improvac® behandelte Eber, die ab dem 1. September 2020 geboren wurden oder ab dem 1. Mai 2021 geschlachtet werden, dürfen nicht mehr mit dem Hinweis auf die ökologische Produktion vermarktet werden.

EU-Kommission bleibt Begründung schuldig

Da nach Einschätzungen von Experten die Impfung gegen Ebergeruch gegenüber dem operativen Eingriff mit Betäubung unter tierschutzfachlichen Gesichtspunkten Vorteile hat, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit einem Schreiben vom 22. Mai 2020 die EU-Kommission im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) um Klärung gebeten, weshalb diese die Impfung gegen Ebergeruch ablehnt. Die EU-Kommission hat in ihrem Antwortschreiben vom 9. Juni 2020 den Einsatz von Improvac® erneut für nicht rechtskonform mit VO (EG) Nr. 834/2007 und VO (EG) Nr. 889/20094) sowie mit den ab 1. Januar 2021 geltenden EU-Regularien (VO (EU) 2018/848) erklärt, jedoch abermals keine Herleitung mitgeliefert.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.