Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Schlachtung

Hauk: Projekt "Schlachtung mit Achtung" weiterbringen

Das vom Land Baden-Württemberg geförderte Projekt "Schlachtung mit Achtung" entwickelt teilmobile Schlachteinheiten zur Rinderschlachtung auf dem Hof.

Lesezeit: 2 Minuten

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk besuchte vergangene Woche den Biohof der Familie Weber in Kandern-Riedlingen (Landkreis Lörrach), auf dem regelmäßig eine mobile Schlachteinrichtung für Rinder zum Einsatz kommt. „Unser Ziel ist es, die bäuerlichen Strukturen im Land zu stärken und die regionale Vermarktung hochwertiger Lebensmittel weiter voranzubringen. Mit Hilfe von Fördermitteln des Landes hat die IG ‚Schlachtung mit Achtung‘ in enger Abstimmung mit den Behörden eine teilmobile Schlachteinheit zur Rinderschlachtung ‚auf dem Hof‘ entwickelt. Mit dieser Form der Schlachtung können die Interessen von Verbrauchern, Tierhaltern und regionalen Fleischbetrieben sowie des Tierschutzes noch besser zusammengebracht werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Die Schlachtung von Haustieren ist bisher grundsätzlich nur in einem hierfür nach EU-Recht zugelassenen Betrieb möglich. Daher muss nach jetziger Rechtslage auch der mobile Schlachtraum von der zuständigen Behörde als Teil des stationären Betriebes oder das gesamte System als mobile Schlachtanlage zugelassenen werden.

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Rechtsänderung auf dem Weg

Vor dem Hintergrund der Wünsche von Verbrauchern, Tierhaltern, Tierschützern und der Politik hat die EU-Kommission nicht zuletzt durch eine Initiative des Landes Baden-Württemberg eine Rechtsänderung auf den Weg gebracht, deren Ziel es ist, Rinder ohne Tiertransporte auf dem Hof des Tierhalters schlachten zu dürfen. Die genaue Ausgestaltung dieser Ausnahmeregelung wird zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission noch diskutiert. Die EU-Kommission hat die Änderung des EU-Rechts ab dem April 2021 angekündigt, da bis zu diesem Zeitpunkt eine Reihe weiterer EUVorschriften geändert werden müssen.

„Ob sich das mobile Schlachtverfahren als Erfolgsmodell durchsetzen und aus der bisherigen Nische geführt werden kann, wird wesentlich von der Bereitschaft der Verbraucher abhängen, dies beim Einkauf über einen höheren Preis zu honorieren, da der Einsatz mobiler Schlachtsysteme einen erheblichen Mehraufwand für den Schlachtprozess darstellt“, erklärte Minister Hauk.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.