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Hauk regt intelligente Ausgleichsmaßnahmen an

„Wir können es uns aufgrund der Dramatik der Welternährung nicht länger leisten, ständig produktive landwirtschaftliche Flächen zu versiegeln oder für den Naturschutz aus der Produktion zu nehmen." Das sagte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch.

Lesezeit: 2 Minuten

„Wir können es uns aufgrund der Dramatik der Welternährung nicht länger leisten, ständig produktive landwirtschaftliche Flächen zu versiegeln oder für den Naturschutz aus der Produktion zu nehmen." Das sagte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch in Stuttgart mit Blick auf die Vorstellung des UNFPA-Weltbevölkerungsbericht 2018.


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Auch wenn die Lebensmittelregale und Kühltheken immer gut gefüllt seien, müsse man sich im Klaren darüber sein, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche weltweit, aber auch in Baden-Württemberg, kontinuierlich zurückgeht. Es gilt, diesen alamierenden Trend aufzuhalten, so Hauk weiter. Während die Weltbevölkerung und der Wohlstand vielerorts wachse, gehe die Produktionsfläche für Lebensmittel zurück. „Das geht nicht zusammen. In Baden-Württemberg ist die Landwirtschaftsfläche von 2008 bis 2017 um rund 23.000 Hektar zurückgegangen. Hier müssen wir reagieren“, so Hauk.


Er mahnt, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen durch Bebauung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Innenentwicklung der Kommunen sei dabei der Vorzug zu geben vor großzügig angelegten Neubaugebieten auf der grünen Wiese am Ortsrand. Auch könne es nicht sein, dass ständig produktive Äcker und Wiesen für naturschutzfachlichen Ausgleich in Anspruch genommen würden.


Hauk regt intelligenten Ausgleich an


„Es kann nicht sein, dass uns durch den Naturschutz immer wieder wertvolle Produktionsflächen für Ausgleichsmaßnahmen dauerhaft verlorengehen. Wir brauchen sogenannte produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, bei denen Landwirtschaft und Naturschutz Hand in Hand gehen“, erklärte Hauk. So müsste es zum Beispiel möglich sein, die Umstellung von konventioneller Bewirtschaftung auf Ökolandbau oder in die Fruchtfolge integrierte Maßnahmen im Ackerbau, wie die Anlage nektar- und pollenspendender Blühflächen auf wechselnden Flächen, als naturschutzfachlichen Ausgleich anzuerkennen. Damit wären die Belange des Naturschutzes berücksichtigt und wertvolle Landwirtschaftsfläche bliebe erhalten.

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