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Volksantrag

Hauk und Untersteller: Neues Gesetz zum Naturschutz

Die Stuttgarter Landesregierung legt ein neues Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität in Deutschland vor. Damit soll der Ökolandbau bis 2030 mindestens 30% erreichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die baden-württembergische Regierung hat vergangene Woche den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben. „Wir freuen uns darüber, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat“, sagten Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

Volkantrag berücksichtigt

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Die Gesetzesnovelle sei die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Zusätzlich greife sie viele der Punkte auf, die auch den Bauernverbänden mit ihrem im März eingereichten Volksantrag wichtig gewesen seien. „Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, unterstrichen die beiden Minister unisono. Daher sehe der Entwurf nicht nur Regelungen für die Landwirtschaft, sondern auch das Land selbst, die Städte und Kommunen sowie Privatpersonen vor.

Weniger Pflanzenschutz, mehr Ökobetriebe

Für die Landwirte bedeutet das einschneidende Anpassungen: Der Gesetzesvorlage zufolge soll bis zum Jahr 2030 die Gesamtaufwandmenge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 % bis 50 % reduziert und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 % bis 40 % erhöht werden. Außerdem sind der Erhalt von Streuobstwiesen, ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung zentrale Elemente der Novelle.

Bekenntnis zum Artenschutz

Der Landtag wird sich bereits in dieser Woche mit dem Gesetzentwurf in Erster Lesung befassen. In der vergangenen Woche hatten sich die Abgeordneten bei einer öffentlichen Anhörung über den Landwirtschaftsvertretern eingereichten Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ informiert.

Dabei bekräftigten der Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Joachim Rukwied, und der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV), Werner Räpple, das Bekenntnis der Landwirtschaft zum Artenschutz. Eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Artenvielfalt nehme der kooperative Naturschutz ein, betonten die Präsidenten. Laut Einschätzung des Vorsitzenden vom Ausschuss für ländliche Räume, Martin Hahn, wurde in der Anhörung deutlich, dass die Ursachen für den Artenrückgang vielfältig sind.

Einkommen sichern

Räpple betonte, dass man landwirtschaftliche Existenzen sichern müsse, um die Artenvielfalt zu fördern. Deshalb müsse auch der Lebensmittelhandel in die Bemühungen einbezogen werden. Heimische Ware stehe schließlich im Wettbewerb mit Importware aus Drittstaaten, die unter anderen Standards erzeugt werde. Rukwied hob die Wichtigkeit des Pflanzenschutzes für die landwirtschaftliche Produktion hervor. Kulturpflanzen müssten weiterhin vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden können.

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