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Hitzewelle

Hauk untersagt Tiertransporte ab 30° C

Baden-Württemberg fertigt auf Anweisung von Agrarminister Hauk bei Hitze keine Tiertransporte mehr ab. Zudem fordert er Onlinezugriff auf die Navigationsdaten der Transporter.

Lesezeit: 2 Minuten

Für Baden Württembergs Landwirtschaftminister Peter Hauk (CDU) sind Transporte bei den derzeit hohen Temperaturen den Tieren unzumutbar. Zudem würden sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. "Ein solcher Transport bedeutet für die Tiere unnötiges Leid und ist daher nicht im Sinne des Tierschutzes", sagt er.

Es sei davon auszugehen, dass ab 30 Grad Celsius Außentemperatur der Toleranzbereich im Inneren des Fahrzeuges ohne eine Klimatisierung des Fahrzeuges nicht mehr eingehalten werden. "Ich habe die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg angewiesen, dass bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius keine Tiertransporte mehr abgefertigt werden dürfen“, so Hauk.

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Klare rechtliche Vorgaben

Tiertransporte, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden, seien in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Tiertransport klar geregelt. Es handele sich dabei um eine EU-Verordnung, die in Deutschland unmittelbar anzuwenden ist. Diese Verordnung schreibe vor, dass Belüftungssysteme in Straßentransportmitteln so konzipiert und konstruiert sein und so gewartet werden müssen, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung und unabhängig davon, ob das Transportmittel steht oder fährt, je nach Außentemperatur für alle Tiere innerhalb des Transportmittels Temperaturen in einem Bereich zwischen 5 °C und 30 °C gehalten werden können.

Behörden wollen Online-Navigationsdaten

Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass Tiertransporte nur dann abgefertigt werden dürfen, wenn die genannten Tierschutzbestimmungen auf der gesamten Transportroute bis zum Abladen der Tiere am Bestimmungort sicher eingehalten sind.

„Damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Behörden während des gesamten Transports überprüft werden kann, wird eine Abfertigung von Tiertransporten aus Baden-Württemberg in entfernte Drittstaaten zukünftig nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Behörde ein direkter Online-Zugang auf die Daten der Navigationssysteme ermöglicht wird“, betont der Minister.

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