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Heckenerneuerung: So klappt’s mit der Förderung

Bald ist wieder Saison, um Hecken und Feldgehölze zu schneiden. Bayern fördert dies, um die Artenvielfalt zu stärken – unter einigen Bedingungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Es sieht ziemlich rigoros aus, ist aber wichtig um Erosionsschutz zu gewährleisten und Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten: Die Heckenerneuerung.

Denn oft ist mangelnde Pflege die Ursache, wenn Hecken auseinanderbrechen oder vergreisen. Fachgerechte Erneuerung ist daher das Stichwort, wenn es ab dem 1. Oktober wieder soweit ist.

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Die Gehölze werden dafür bodennah auf Stock gesetzt damit sie danach umso vitaler wieder austreiben. So bilden Schlehe, Hartriegel und Hasel schon im ersten Jahr Triebe von über 1,50 m. Über mehrere Jahre wird die Hecke so abschnittsweise auf Stock gesetzt, um ihre Funktionen in der Kulturlandschaft fortwährend zu erhalten. Wertgebende Gehölze wie alte Weißdorne oder Obstgehölze bleiben stehen, da sie diesen starken Rückschnitt nur schlecht vertragen.

Auch bereichern stehendes und liegendes Totholz den Lebensraum Hecke, meldet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Das zahlt Bayern

Mit 270 € pro 100 m² (1 Ar) fördert das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) die Heckenerneuerung. Doch wer diese Förderung am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt, muss ein Erneuerungskonzept vorlegen.

Dafür stehen in ganz Bayern Konzeptersteller zur Verfügung, die von der LfL zertifiziert sind und konkrete Maßnahmen für jede beantragte Hecke/ Feldgehölz aufzeigen. Einen Ersteller in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Sinnvoll sei es auch, die Öffentlichkeit mit Hinweistafeln über den Zweck und die fachgerechte Durchführung der ökologischen Erneuerung aufzuklären, sagt die LfL.Denn sie sei ein wichtiger Beitrag, damit sich naturraum- und regionaltypische Biodiversität in der Kulturlandschaft weiterentwickelt. Gleichzeitig trage die so durchgeführte Heckenpflege zum Erhalt der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten Landschaftsbildes bei.

Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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