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Investitionen: Baden-Württemberg hat 335 Vorhaben gefördert

Das Land Baden-Württemberg hat 2018 über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung über 300 Maßnahmen mit insgesamt 39,5 Mio. € bezuschusst.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Schwerpunkt lag beim AFP mit 295 Vorhaben, einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 145 Millionen Euro und Zuwendungen in Höhe von rund 35 Millionen Euro“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Der Löwenanteil der Investitionen sei, wie schon in den Vorjahren, in besonders tiergerechte und innovative Stallbaubauvorhaben des Rinder-, Schweine- und Geflügelsektors geflossen.

Jeder dritte Antrag im AFP bezog sich auf die Anschaffung von Maschinen der Außenwirtschaft, die zur Emissionsminderung und für einen umweltschonenden Pflanzenschutz seit Mitte 2016 förderfähig sind. Mit 2,2 Mi. € wurde so die Anschaffung von 88 Geräten zur bodennahen Gülleausbringung, 19 besonders umweltschonenden Pflanzenschutzgeräten und zwei der seit 2018 neu aufgenommenen elektronisch gesteuerten Hackgeräte unterstützt. Die Maschinenförderung stelle laut Hauk eine notwendige Unterstützung für die landwirtschaftlichen Unternehmen dar, die in Zukunft strengere Aufbringungsanforderungen für flüssige Wirtschaftsdünger erfüllen müssen. Diese in der Düngeverordnung normierten Vorgaben für eine bodennahe Aufbringung treten auf bestelltem Ackerland ab 1. Februar 2020 und auf Grünland ab dem 1. Februar 2025 in Kraft.

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Aufgrund der insgesamt sehr hohen Nachfrage beim AFP konnten beim letzten Auswahllauf im November 2018 nicht mehr alle Förderanträge ausgewählt und bewilligt werden.

40 Vorhaben zur Diversifizierung

Bei der Diversifizierung war die Nachfrage nach Förderung 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig und alle 40 Vorhaben mit Gesamtinvestitionen in Höhe von 24 Mio. € wurden mit Zuwendungen von 4,1 Mio. € bewilligt.

„Für das Jahr 2019 werden wir im AFP einige Anpassungen aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umsetzen, insbesondere um den Umbau von Ställen an die Anforderungen des Tierwohls und Investitionen zur Verbesserung des Risikomanagements besser zu unterstützen“, betonte der Minister.

Die Tierwohl fördernde Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Gebäuden, die nicht immer die Premiumanforderungen des AFP erfüllen können, sollen ab 2019 mit einem um 10 % erhöhten Basisfördersatz unterstützt werden. Dies gilt für den Umstieg von der Anbindehaltung auf die Laufstallhaltung bei Rindern und Modernisierungsmaßahmen in der Jung- und Zuchtsauenhaltung.

Auch Investitionen, die landwirtschaftliche Betriebe bei Extremwetterlagen vor Ernteausfällen schützen, können mit den vereinfachten Fördervoraussetzungen für Frostschutzberegnungs- und Bewässerungsanlagen im AFP zielgerichtet unterstützt werden. „Dafür hat sich das Land bei den Beratungen auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des GAK Rahmenplans stark gemacht, da wir vorbeugende Investitionen als eine sehr wichtige Säule des betrieblichen Risikomanagements ansehen, das angesichts der Klimawandels zunehmend an Bedeutung gewinnt,“ betonte Minister Hauk.

Antragstellung

Die Antragstellung zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist in Baden-Württemberg ganzjährig bei den Regierungspräsidien möglich. Vollständige Anträge können an den Auswahlläufen teilnehmen, die vor einer Bewilligung durchzuführen sind. Im Jahr 2019 werden ab Mitte März über das Jahr verteilt voraussichtlich insgesamt vier Auswahlläufe stattfinden. Informationen zur Förderung geben die unteren Landwirtschaftsbehörden und die Regierungspräsidien.

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